Was die Gesundheitsreform bringt

Was die Gesundheitsreform bringt
Bund, Länder und Sozialversicherung haben sich einen Milliarden-Sparkurs auferlegt. Die Patienten sollen davon nichts spüren.

Ein Jahr lang wurde verhandelt, am Mittwoch, erfolgte die offizielle Einigung über die Gesundheitsreform: Die drei großen Geldgeber des Systems mit Bund, Ländern und Sozialversicherungen wollen künftig gemeinsam planen, wie die Patienten gut – vor allem kostengünstig – versorgt werden.

Das ist nur ein erster Schritt: Bund und Länder müssen erst mit sogenannten 15a-Verträgen festlegen, wie die Reform umgesetzt wird. Fix ist nur: Die Ausgaben für das Gesundheitssystem dürfen nicht stärker steigen als das Bruttoinlandsprodukt.

 

Warum ist die Reform notwendig?

Was die Gesundheitsreform bringt

Die Kosten im Gesundheitssystem steigen enorm – im Schnitt um 5,2 Prozent in den letzten zwei Jahrzehnten. In manchen Länder betrug die Steigerung bis zu 7 %. Künftig soll die Ausgaben nur noch um 3,6 % steigen. Das entspricht der durchschnittlichen Steigerung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in den letzten Jahren. Vorgesehen ist ein Stufenplan: 2012 ist ein Plus von 4,5 Prozent erlaubt, ab 2016 sind es nur noch 3,6%. In absoluten Zahlen heißt das: Für 2012 wird derzeit mit Kosten von 22,02 Milliarden Euro gerechnet, das soll auf 21,87 Milliarden Euro gedämpft werden. Bis 2020 sollen so insgesamt 10 Milliarden Euro eingespart werden. Wächst das BIP um weniger als 3,6%, müsse das Ausgabenwachstum stärker gedrosselt werden.

Was passiert, wenn die Kosten stärker steigen?

Grundsätzlich sind Sanktionen vorgesehen, die Details dazu sind offen. Die Finanzvorgaben sind allerdings Voraussetzung, damit das Sparpaket der Regierung hält.

Was ist der Kern der Reform?

Die Zahler vereinbaren gemeinsam, wo die Versicherten am besten und kostengünstigsten behandelt werden. Die Behandlung in Spitälern – auch in den Ambulanzen – ist teurer als bei niedergelassenen Ärzten. Grund: In den Spitälern müssen immer die Vollkosten (das Bereitstellen von Personal und Infrastruktur) gerechnet werden. Unterversorgung soll ausgeglichen, Überversorgung reduziert werden.

Wie läuft das jetzt?

Im Moment zahlen die Länder für die Spitäler, die Sozialversicherung für die Vertragspartner (niedergelassene Ärzte, Arzneimittel/ Apotheken, Spezialisten für Heilbehelfe). Für die Spitalsambulanzen zahlt die Sozialversicherung einen gedeckelten Betrag (er steigt nur in dem Maß, in dem die Einnahmen der Kassenbeiträge steigen) an die Länder. Beide Zahler unterliegen Sparzwängen, sodass etwa der niedergelassene Bereich kaum ausgebaut wird. Die Versicherten können wählen, wohin sie gehen, und suchen sich meistens jene Einrichtung aus, von der sie glauben, am schnellsten und am besten behandelt zu werden. Weil aber beide Bereiche sparen müssen, trachten beide danach, dass der jeweils andere die Versorgung übernimmt. Fazit: Die Versicherten werden hin- und hergeschoben.

Was soll sich für die Versicherten ändern?

Alle versprechen, dass sie weiter bestmöglich versorgt werden. Ziel ist, dass die Patienten weniger in die Ambulanzen gehen. Es soll mehr Fachärzte in Gruppenpraxen mit langen Öffnungszeiten geben. Doppel- und Mehrfachuntersuchungen sollen eingedämmt werden.

Wie geht es weiter?

Bis Herbst müssen die 15a-Verträge mit allen Details zwischen Bund und Ländern stehen. Organisation, Planung und Vergabe der Gelder sollen über die bestehenden Landesgesundheitsplattformen erfolgen. Ob Länder und Sozialversicherung dort tatsächlich gleichberechtigt sind, ist offen. Die Ärztekammer war bei den Verhandlungen nicht dabei. Sie warnt vor Leistungskürzungen.

Grundsätzlich sind Sanktionen vorgesehen, die Details dazu sind offen. Die Finanzvorgaben sind allerdings Voraussetzung, damit das Sparpaket der Regierung hält.

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