Warnung: Kein Codein für hustende Kinder

Auch wenn der Reizhusten extrem ist: Kein Codein für Kinder bis zwölf.
Verbot für unter 12-Jährige seit April in Kraft. Trotzdem noch vereinzelt Rezepte.

Eigentlich sollte es bekannt sein: Der Wirkstoff Codein darf bei Kindern unter 12 Jahren mit Husten nicht mehr angewandt werden – und bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 18 mit Atemstörungen (z. B. durch akute Bronchitis oder Lungenentzündung, aber auch Asthma) wird die Einnahme zumindest nicht empfohlen. Das hat die Europäische Arzneimittelbehörde EMA bereits im Frühjahr beschlossen. Das österreichische Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (AGES Medizinmarktaufsicht) hat mehrfach informiert, auch in Fachmedien gab es ausführliche Berichte.

"Wir bekommen aber immer noch Anrufe von Eltern kleiner Kinder, die uns mitteilen, dass sie vom Arzt ein Codein-Präparat zur Stillung von Hustenreiz verschrieben bekommen haben", sagt Christoph Baumgärtel von der AGES Medizinmarktaufsicht. Gudrun Kreutner von der Österreichischen Apothekerkammer: "Aus Rückmeldungen ist uns bekannt, dass vereinzelt noch Rezepte ausgestellt werden. In diesem Fall hält die Apotheke mit dem Arzt Rücksprache und sucht nach alternativen Präparaten ohne Codein."

Zu viel Morphin

Codein wird im Körper zu Morphin umgewandelt (verstoffwechselt). "Rund fünf Prozent der Bevölkerung wandeln Codein jedoch deutlich schneller in Morphin um als üblich – dadurch kann es zu sehr hohen Morphinspiegeln im Blut kommen", so Baumgärtel. Diese können die Atemtätigkeit so vermindern, dass dies lebensbedrohlich wird. Ärzte sprechen von einer gefährlichen "Atemdepression".

Der heimischen Arzneimittelaufsicht wurden in den vergangenen sieben Jahren elf Fälle von Nebenwirkungen gemeldet – darunter zwei Todesfälle. "Bei einem vierjährigen Mädchen im heurigen Frühjahr und einem zweijährigen Mädchen im Jahr 2013 war die Verabreichung eines codeinhältigen Hustenmittels mitauslösend für den Tod", sagt Baumgärtel.

Vorsicht auch bei Jugendlichen

Vorsicht ist auch bei Jugendlichen bis 18 geboten: "Ist ihre Atmung bereits durch andere Erkrankungen beeinträchtigt, sollte kein Codein verabreicht werden."

Codein darf auch nicht bei Erwachsenen angewandt werden, wenn bekannt ist, "dass sie es rascher in Morphin umwandeln als normal üblich". Und auch bei stillenden Müttern ist es verboten, "da Codein über die Muttermilch an den Säugling weitergegeben wird".

Andere Substanz bleibt erlaubt

Weiterhin erlaubt auch für Kinder ab vier Jahre ist ein Präparat mit dem Wirkstoff Dihydrocodein. Dieser werde aber im Körper ganz anders verstoffwechselt, heißt es in der Apothekerkammer: "Hier sind keine derartigen Nebenwirkungen wie bei Codein bekannt."

Die Pharmazeutin Ute Haidinger (Apothekerkammer) und der Mediziner Christoph Baumgärtel raten zu pflanzlichen Präparaten als Alternative. So wirken isländische Flechte, Spitzwegerich und Eibischblätter hustenzreizdämpfend und -stillend. Die Luft im Schlafbereich sollte ausreichend feucht sein.

Ausführliche Information des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen

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