Umstrittene Forderung: "Homöopathie als Kassenleistung"

Umstrittene Forderung: "Homöopathie als Kassenleistung"
Fachgesellschaften sammeln Unterschriften für schrittweise Kostenübernahme.

Fast 20.000 Österreicherinnen und Österreicher haben bereits die Forderungen der Initiative „Ja – Homöopathie als Kassenleistung(www.kassenleistung.at) unterschrieben – obwohl der offizielle Start dieser Kampagne erst heute, Donnerstag, erfolgt ist. Getragen wird sie von den drei homöopathischen Fachgesellschaften in Österreich (Ärztegesellschaft für Klassische Homöopathie, Österreichische Gesellschaft für Homöopathische Medizin und der StudentInneninitiative Homöopathie an der MedUni Wien).

Die Initiatoren kritisieren, dass den Patienten derzeit „die Abrechnung ihrer Behandlungskosten über einen Tarifposten bei den Krankenkassen verwehrt wird, obwohl die Homöopathie günstiger arbeitet als die Konventionelle Medizin und die Wirksamkeit mittlerweile wissenschaftlich erwiesen ist“.

Konkret wird eine schrittweise Einführung der Homöopathie als Kassenleistung gefordert, "zum Beispiel in einer zehnjährigen Testphase". Im Anschluss daran sollten die Ergebnisse sowie die Kosten aber auch vermutete Einsparungen im Gesundheitswesen evaluiert und bewertet werden.

Reaktion im Hauptverband

Doch die Wirksamkeit ist weiterhin umstritten – und wird von den Krankenkassen ganz anders gesehen: In einer Stellungnahme des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger heißt es, dass „...Arzneimittel mit offensichtlich nicht ausreichendem Nachweis einer therapeutischen Wirkung wie Homöopathika grundsätzlich nicht erstattet werden“. Dieter Holzweber, Sprecher des Hauptverbandes: „Wir streiten nicht ab, dass es gewisse Effekte gibt, aber die Datenlage dazu ist einfach nicht ausreichend.“ Viele Homöopathiekritiker sagen, dass es sich einfach nur um einen Placeboeffekt handle.

Zwar gebe es auch in "besonders begründeten Einzelfällen" die Möglichkeit, auch ein Arzneimittel "mit offensichtlich nicht ausreichendem Nachweis einer therapeutischen Wirkung" als Kassenleistung zu bezahlen, sollte die Behandlung "aus zwingenden therapeutischen Gründen notwendig sein". Allerdings: "Eine Arzneispezialität, für die es nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft keinen Nachweis einer therapeutischen Wirkung gibt, wird nur in seltenen Fällen aus zwingenden therapeutischen Gründen notwendig sein können."

Was die WGKK sagt

In einer Stellungnahme der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) - sie bezieht sich nur auf diese Kasse - heißt es: "Die WGKK unterscheidet nicht zwischen Schul- und Komplementärmedizin, sondern beurteilt aufgrund evidenzbasierender Kriterien. Es sind jedoch einige Ausnahmen möglich, wenn medizinische Behandlungsmethoden ausgeschöpft sind oder keinen Therapierfolg zeigen (im Sinne einer Außenseitermethode). Homöopathische Präparate können demnach nach oben angeführten Kriterien im Einzelfall bewilligt werden."

Homöopathen überzeugt

Die Homöopathen weisen das zurück: Es gebe ausreichend Studien, die eine Wirkung der Homöopathie über den Placeboeffekt hinaus belegen würden. Sie verlangen eine neue Sicht auf die Homöopathie.Die Ansicht, dass die Wirkung über jene eines Placebos nicht hinausgehe, diffamiere letztendlich "auch die hunderttausenden zufriedenen Patienten und Ärzte mit dem Zusatzdiplom in Homöopathie: "Schließlich wird Ihnen vorgeworfen, nicht zwischen Placebo und Wirksamkeit unterscheiden zu können."

Was sagen Sie?

Laut einer GfK-Studie zur Homöopathei in Österreich nutzt jeder zweite Österreicher über 15 homöopathische Arzneien, 71 Prozent haben demnach "großes Vertrauen" in die Leistungen der Homöopathie. Wie ist Ihre Meinung? Nehmen Sie an der untenstehenden Abstimmung teil.

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