"Die Patientinnen akzeptieren es"

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Seit Jahresbeginn ist das neue Gesetz in Kraft. Abhalten lassen sich Operationswillige davon nicht

Sich aus einer Laune heraus von heute auf morgen einer Schönheitsoperation zu unterziehen, ist seit Jahresbeginn nicht mehr möglich. Da trat das lang diskutierte Gesetz für ästhetische Eingriffe in Kraft. Unter anderem ist ein verpflichtendes Aufklärungsgespräch 14 Tage vor dem Operationstermin vorgeschrieben. Das empfindet so mancher plastische Chirurg allerdings als zusätzliche Bürokratie. „Die Patienten werden dadurch in ein negatives Eck gestellt oder als Psychofall dargestellt“, klagt der plastische Chirurg Walther Jungwirth. Er wurde kürzlich zum nächsten Präsidenten der Österreichischen Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie (ÖGPÄRC) gewählt und tritt sein Amt im Herbst an.

Leitlinien

Die Gesellschaft habe schon vor Jahren strenge Leitlinien erarbeitet, die auch in das Gesetz eingeflossen seien. „Es ist gut, dass der Gesetzgeber der plastische Chirurgie diesen wichtigen Stellenwert einräumt.“ Die klare Regelung, welcher Arzt welche Eingriffe durchführen darf, sei ein großes Anliegen der Gesellschaft gewesen. Jungwirth stört aber, dass plastische Chirurgen in einen Topf mit anderen Ärzten geworfen werden, die keine entsprechende Ausbildung haben. Dazu kommen Fernsehserien, die ein völlig falsches Bild zeigen. „Das hat mit unserer Arbeit nichts zu tun.“

Gesetzeslücken

Im Gesetz wäre aus seiner Sicht eine echten Qualitätsverbesserung möglich gewesen. „Aber man hat sich nicht getraut. Wir hätten uns etwa Hygiene-Regeln gewünscht. Die fehlen aber. Es kann noch immer in einem Hinterzimmer ohne OP-Standards operiert werden.“ Ein verpflichtendes, nationales Register über Brustimplantate kam aus Kostengründen nicht zustande. Es wurde zwar ein Operationspass eingeführt. Den sieht Jungwirth aber als bürokratischen Aufwand. Der Gesetzgeber sollte mehr auf die Qualität achten anstatt die Bürokratie zu verstärken.

Ähnlich sieht der plastische Chirurg, der seit 21 Jahren eine Praxis in Salzburg betreibt, etwa die gesetzliche Auflage eines verpflichtenden Aufklärungsgesprächs rund 14 Tage vor dem Operationstermin. Damit sollte kurzfristigen und unüberlegten Entscheidungen oder Lockangeboten ein Riegel vorgeschoben werden. „Es ist einerseits gut, dass ästhetische Eingriffe jetzt nicht mehr in Discos verlost werden dürfen und ein Mindestalter von 16 Jahren festgelegt wurde. Andererseits werden die Patientinnen dadurch auch in ein negatives Eck gestellt.“ Er sieht die Gefahr, dass Operationswillige deshalb ins Ausland abwandern, wo es erst recht wieder zu Problemen, etwa mangelnde Nachsorge, kommen könne.

Auf seine eigenen Praxis hatte die Gesetzesänderung bisher kaum Auswirkungen – die Zahl der Patientinnen ist nicht geringer geworden. Im Jänner waren zwar manche überrascht über die neue, verpflichtende 14-tägige Wartepause.

„Mittlerweile hat sich das aber relativ gut eingespielt“, sagt Jungwirth. „Jetzt wissen die Patientinnen schon besser darüber Bescheid und akzeptieren es.“

Was das Gesetz regelt

Alter
Unter-16-Jährige dürfen nicht operiert werden, zwischen 16 und 18 gibt es Auflagen (z. B. psychologische Begleitung).

Wartefrist
Zwischen Erstberatung, Einwilligung und Operation müssen 14 Tage liegen. Für 16- bis18-Jährige sind es vier Wochen.

Ärzte
Plastische Chirurgen dürfen alle ästhetischen Operationen durchführen. Für andere Fachärzte legt die Ärztekammer fest, was sie machen dürfen (z. B. Gynäkologen: Brust-Operationen, HNO-Ärzte: Nasenkorrekturen).

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