Schönheit muss geduldig sein

Schönheit muss geduldig sein
Das neue Gesetz wird den Ablauf der Arzt-Patient-Gespräche verändern.

Von der Disco zum Schönheitschirurgen: „Wir hatten mehrfach Beschwerden, dass auf Disco-Parkplätzen Werbematerial für schönheitschirurgische Eingriffe hinter die Autoscheibenwischer eingeklemmt wurde“, erinnert sich Gerhard Aigner, Sektionsleiter im Gesundheitsminister. Damit ist ab Jänner Schluss: Das neue „Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen“ verbietet derartige Werbemaßnahmen.

„Mit diesem Gesetz ist Österreich in Europa ein Vorreiter“, sagt Aigner. Ästhetische Behandlungen und Operationen“ ohne medizinischen Grund sind künftig an strengere Auflagen gebunden und für unter 16-Jährige überhaupt verboten. Erstmals ist genau festgelegt, welche ärztliche Berufsgruppe welche Eingriffe durchführen darf (siehe re.). Ärzte mit einer Berechtigung für bestimmte Eingriffe dürfen ausschließlich mit den Bezeichnungen „Ästhetische Chirurgie“ oder „Ästhetische Medizin“ darauf hinweisen – Bezeichnungen wie „Beauty-Doc“ sind verboten.

Wartefrist

Schönheit muss geduldig sein
„Patienten werden ihre Eingriffe künftig langfristiger planen müssen“, sagt Univ.-Doz. Helmut Hoflehner, Vorstandsmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie sowie stv. ärztlicher Leiter der Schwarzl Klinik bei Graz. War bisher die ärztliche Aufklärung und die Einwilligung des Patienten am selben Tag möglich, ist jetzt eine Wartefrist von 14 Tagen vorgesehen(siehe Grafik) – bei 16- bis 18-Jährigen sind es sogar vier Wochen.

„Wer die sehr umfangreichen, völlig neu gestalteten Aufklärungsunterlagen nicht gleich beim ersten Termin unterschreiben will, wird also vor der OP statt zwei künftig drei Arzttermine haben“, sagt Hoflehner. Die Wartefrist soll sicherstellen, dass Patienten „ohne Zeitdruck, aufgrund einer bewussten Entscheidung und erst nach reiflicher Überlegung und Reflexion“ ihre Entscheidung treffen, heißt es im Gesundheitsministerium. Und überdies noch Zeit haben, weitere Fachmeinungen einzuholen.

Genau definiert ist auch der Inhalt der ärztlichen Aufklärung. Hoflehner: „Das reicht von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs über alternative Behandlungsmethoden, möglichen Folgen und Komplikationen bis zu sämtlichen Kosten einschließlich eventueller Folgekosten.“

Jeder Kontakt zu einem Arzt bzw. Psychologen sowie alle wichtigen Angaben zu einem Eingriff müssen in einem Operationspass dokumentiert werden.

Schönheit muss geduldig sein
Sektionsleiter Gerhard Aigner
„Der Schutz der Patienten wird sich durch das Gesetz verbessern“, sagt auch Hermann Hansmann, Partner bei PHHV Rechtsanwälte. Dazu würden auch die relativ strengen Geldstrafen von bis zu 25.000 Euro beitragen. „Und es gibt jetzt eine Rechtssicherheit, welcher Arzt welchen Eingriff durchführen darf. Derartige Regelungen haben bisher gefehlt.“

Was das neue Gesetz für „Beauty-Soaps“ im Privat-TV bedeutet – zumeist Frauen legen sich vor den TV-Kameras unter das Messer – wird unter Experten noch diskutiert. „Ich glaube, dass diese Sendungen unter die Werbebeschränkungen fallen“, sagt Hoflehner. Die Darstellung der Patientenschicksale sei „zu rosa gefärbt“: „Natürlich sind auch unsere Patienten über die Operationen glücklich. Aber der Eingriff ist keine Garantie dafür, dass sich das ganze Leben zum Positiven ändert – so wird das in den Sendungen aber oft dargestellt.“ Ähnlich auch Sektionsleiter Aigner: „Wenn diese Sendungen den Touch einer Werbung haben, fallen sie aus meiner Sicht unter die Werbebeschränkungen.“ Zulässig seien ausschließlich rein medizinisch-fachliche Beiträge.

Schönheit muss geduldig sein

Kommentare