Abraten von Impfungen kann Vertrauen in Arzt in Frage stellen

Erkrankungsrisiko von Keuchhusten, Masern und Influenza könnte deutlich gesenkt werden.
Höhere Impfbereitschaft könnte Zahl von Erkrankungen an Keuchhusten, Masern und Influenza senken. Autoren des neuen Impfplans erklären: Abraten von Impfungen durch Ärzte "kann die berufliche Vertrauenswürdigkeit in Frage stellen".

Österreich hat bei den durch Immunisierung verhütbaren Erkrankungen mehrere Probleme. Vor allem das Erkrankungsrisiko durch Keuchhusten, Masern und Influenza sollte durch höhere Durchimpfungsraten deutlich gesenkt werden. Das betont der neue "Impfplan Österreich 2018", der am Wochenende beim Österreichischen Impftag in Wien präsentiert worden ist.

"Schutzimpfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Geimpfte sind im Regelfall vor der entsprechenden Krankheit geschützt. Zudem können Krankheiten, die nur von Mensch zu Mensch übertragen werden, z.B. Poliomyelitis, Hepatitis B, Masern oder Keuchhusten bei einer anhaltend hohen Durchimpfungsrate eliminiert werden", heißt es in der Vorbemerkung der vom Gesundheitsministerium neu herausgegebenen Empfehlungen.

Probleme bei Keuchkusten, Masern, Influenza

Woran es in Österreich mangle: "Die derzeitige epidemiologische Situation in Österreich erfordert vor allem Anstrengungen zur Reduktion des Erkrankungsrisikos an Keuchhusten und Masern. Influenza verursacht mit der fast jedes Jahr auch in Österreich auftretenden Epidemie bis zu 1.000 Todesfälle, hier ist es ebenfalls notwendig, die Durchimpfungsraten deutlich zu erhöhen. Durch die zuletzt in das kostenfreie Impfprogramm übernommene neunfach-Impfung gegen Humane Papillomaviren ist nun ein erweiterter Schutz gegen die durch diese Erreger hervorgerufenen (Krebs-)Erkrankungen (Gebärmutterhals- und andere mit HPV assoziierte Karzinome sowie auch Schutz gegen Genitalwarzen; Anm.) zu erwarten."

Die Autoren, die Mitglieder des nationalen österreichischen Impfgremiums, nehmen die Ärzte in die Pflicht: "Es entspricht der ärztlichen Sorgfalt, die von ihnen betreuten Personen über den erforderlichen Impfschutz fachgerecht zu informieren. Dazu gehört, dass die Grundimmunisierung bei Säuglingen und Kleinkindern rechtzeitig begonnen, nicht unnötig verzögert und zeitgerecht abgeschlossen wird."

"Verstoß gegen evidenzbasierte Medizin"

Dabei geht es nicht "nur" um die Kinder. Impfschutz muss in vielen Fällen lebenslang aufrechterhalten werden. Ärzte, die ohne triftige medizinische Gründe von Impfungen abraten, befinden sich laut den Experten nicht auf dem Boden der wissenschaftlichen Beweislage. So heißt es im Impfplan Österreich 2018: "Darüber hinaus ist es notwendig, den Impfschutz durch Auffrischungsimpfungen in jedem Lebensalter sicherzustellen. Ein Abraten von Impfungen ohne Vorliegen einer Kontraindikation durch Ärzte im persönlichen Beratungsgespräch ist ein Verstoß gegen die Prinzipien der evidenzbasierten Medizin und kann die berufliche Vertrauenswürdigkeit infrage stellen."

Jedes Jahr haben allein schon die österreichischen Hausärzte rund 65 Millionen Patientenkontakte. Dies, die Arztbesuche von Patienten bei Fachärzten und die Kontakte mit Spitalseinrichtungen sollten für mehr Impfschutz genutzt werden, betont der neue österreichische Impfplan: "Laut Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) soll jeder Arztkontakt dazu genutzt werden, zu prüfen, ob die empfohlenen Impfungen durchgeführt worden sind, und - wo notwendig (d.h. unabhängig davon, wie lange das empfohlene Impfintervall überschritten wurde) - fehlende Impfungen nachzuholen. Auch Arztkontakte im Rahmen von Spitalsaufenthalten sollen dafür genutzt werden."

"Antwort zugunsten der Impfung"

Die Frage "Wer soll geimpft werden?" sei zumeist leichter zu beantworten als die gegenteilige Frage "Wer soll nicht geimpft werden und warum?" Letzteres müsse natürlich auch überlegt werden. Aber: "Sofern ein verträglicher Impfstoff verfügbar und das Risiko der Infektionsexposition gegeben ist, wird die Antwort zugunsten der Impfung ausfallen."

Besondere Verantwortung komme den Eltern zu: "Entsprechend der UN-Konvention vom 20. November 1989 haben Kinder das Recht auf beste Gesundheitsversorgung. Dazu gehört auch der Schutz vor Erkrankungen, die durch Impfung vermeidbar sind. Den Eltern obliegt es, die Schutzimpfungen bei ihren Kindern vornehmen zu lassen."

Der Impfplan Österreich 2018 weist keine gravierenden Änderungen gegenüber jenem von 2017 auf. Es gibt aber neue Informationen zum Nachholen von fehlenden Immunisierungen, zu möglichst schmerzloser Impfung und zum Beispiel zu Inhaltsstoffen von Vakzinen.

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