Kinderglück auch für lesbische Paare
Ei- oder Samenzelle – der Unterschied ist gewaltig, wenn Mediziner über die rechtlichen Möglichkeiten der Spende derartiger Zellen sprechen. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes fällt ihre Bilanz "durchwachsen" aus.
Samenzellenspende
"Das Gesetz hat für Paare mit Kinderwunsch mehrere Verbesserungen gebracht", sagt Univ.-Prof. Heinz Strohmer, einer der Leiter des Kinderwunschzentrums Goldenes Kreuz in Wien. So sei die Behandlung lesbischer Paare Alltag geworden: Sie können jetzt eine Befruchtung mit einer Samenspende durchführen lassen – entweder durch Einbringen des Samens in die Gebärmutter oder, wenn es Fruchtbarkeitsprobleme gibt, auch durch Befruchtung im Reagenzglas. Auch heterosexuellen Paaren ist jetzt die Samenspende für eine IVF-Behandlung im Labor erlaubt. Hier durfte der Samen Dritter bisher nur direkt in die Gebärmutter eingebracht werden.
"Wir haben beinahe jede Woche ein lesbisches Paar bei uns", sagt auch Univ.-Prof. Wilfried Feichtinger vom Wunschbabyzentrum in Wien. "Sie ersparen sich jetzt den mühsamen Weg ins benachbarte Ausland."
Ähnlich ist es bei Paaren, bei denen sich im Ejakulat des Mannes keine Samenzellen finden. Besteht zusätzlich eine eingeschränkte Fruchtbarkeit der Frau, ist jetzt ihre Chance auf eine Schwangerschaft durch die Möglichkeit einer IVF-Behandlung deutlich gestiegen.
Eizellspende
Ganz anders hingegen die Bilanz der Mediziner, wenn es um die Eizellspende geht. "Wenn man sich an die gesetzlichen Vorgaben hält – was wir natürlich tun –, funktioniert diese neue Möglichkeit zur Eizellspende in der Praxis gar nicht", so Feichtinger. Ähnlich Strohmer: "Durch das Vermittlungs- und Kommerzialisierungsverbot wurde die Eizellspende auf die Verwandten- und Bekanntenspende beschränkt."
Dies sei aber oft problematisch. Strohmer: "Wir hatten drei Patientinnen Mitte 30, die aufgrund einer genetischen Ursache im verfrühten Wechsel waren. Ihre jüngeren Schwestern wären jeweils zu einer Eizellspende bereit gewesen – aber auch bei ihnen wurde eine genetisch vorprogrammierte verfrühte Menopause festgestellt. Es bestanden damit keine Erfolgsaussichten." Dazu kämen finanzielle Hürden, wie die Beschränkung von Aufwandsentschädigungen auf belegbare Barauslagen.
Präimplantationsdiagnostik
Kritik am Fortpflanzungsmedizingesetz kommt von verschiedenen Seiten – auch von der Plattform „kinderbekommen.at“ (Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände Österreichs, Aktion Leben, Katholischer Familienverband, Aktion Leben): „Wir haben in Österreich keine Erhebung der gesundheitlichen, psychischen und rechtlichen Auswirkungen der Fortpflanzungsmedizin sowie kein zentrales Register für Eizellspenderinnen und Samenspender“, kritisiert Gerda Schaffelhofer, Präsidentin der Katholischen Aktion Österreich.
Nach wie vor gebe es auch keine unabhängige Beratung für Eizellspenderinnen und Samenspender. „Beraten wird nur von jenen, die Geschäfte damit machen. Das ist ein großer Skandal“, so Schaffelhofer. Weitere Kritikpunkte der Plattform: Die Zulassung der Eizellspende; der Umstand, dass Kinder, die durch Samen- oder Eizellspende gezeugt wurden, erst ab 14 Jahren das Recht auf Auskunft über ihre Eltern haben sowie die fehlende Verpflichtung, bei der In-Vitro-Fertilisation nur einen Embryo einzusetzen.
Helmut Kukacka, Präsident der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände Österreichs, tritt für eine „Watch Group“ ein, um die Umsetzung des Gesetzes zu begleiten: „Nicht alles, was machbar ist, ist auch ethisch vertretbar.“
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