Giftstoff in Babynahrung: Wie ein Kinderarzt das Risiko einschätzt

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Pädiater Peter Voitl: "Keine ungewöhnliche Häufung an Durchfällen bei Säuglingen." Nestlé wechselt Lieferanten des ARA-Öls.

Für gewaltige Verunsicherung unter Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern sorgt die Affäre um mit dem Bakteriengift Cereulid belastete Babynahrung. Das Gesundheitsministerium hat jetzt eine österreichweite Schwerpunktaktion der Lebensmittelbehörden beauftragt. "Die Proben aus allen Bundesländern werden in unserem Labor in Wien untersucht", heißt es bei der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES).

Erst gestern, Donnerstag, musste Danone 90 Chargen von Aptamil und Milumil in Österreich zurückrufen. Das Wiener Marktamt hat den Rückruf veranlasst. Bisher wurde in einer Aptamil-Probe eine Cereulid-Konzentration nachgewiesen, die als "gesundheitsschädlich" klassifiziert wurde. Bereits Anfang Jänner rief Nestlé bestimmte Chargen der Marken Beba und Alfamino zurück. Zwei Proben wurden wegen eines Cereulid-Nachweises als "für den menschlichen Verzehr ungeeignet" klassifiziert, aber nicht als gesundheitsschädlich. Seither gab es keinen Nachweis mehr.

Mittlerweile sind auch alle betroffenen Chargen von Aptamil und Milumil vollständig zurückgerufen, wie auch Kontrollen des Wiener Marktamtes bestätigten: "Und bei allen Produkten, die derzeit im Handel sind, gibt es einen Laborbefund, dass kein Cereulid nachweisbar ist", sagte Alexander Hengl vom Wiener Marktamt Freitagnachmittag zum KURIER. 

Kinderarzt zu Cereulid: "Keine ungewöhnliche Häufung an Durchfällen"

Ab einer gewissen Menge kann Cereulid u. a. Erbrechen und Durchfall verursachen.  "Diese akuten Beschwerden sind üblicherweise nach maximal 24 Stunden verschwunden, es gibt keine Langzeitschäden", sagt der Kinderarzt Peter Voitl., Die Organisation Foodwatch berichtet von Anrufen zahlreicher besorgter Eltern, deren Säuglinge nach dem Konsum von rückgerufenen Produkten Durchfall bekommen hätten. Kinderarzt Peter Voitl, Leiter einer großen Kinderärzte-Gruppenpraxis in Wien (Kinder-Primärversorgungseinheit Donauinsel) beruhigt: "Unsere Praxis ist sehr groß. Wir sehen keine ungewöhnliche Häufung an Durchfallerkrankungen oder auch an Erbrechen."

Natürlich sollte kein Bakterientoxin in Säuglingsnahrung vorhanden sein, sagt Voitl:  "Die nachgewiesenen Mengen sind aber sehr gering und lösen in der Regel keine Beschwerden aus. Aus der Erfahrung in meiner Praxis würde ich Entwarnung geben. Dieses Toxin ist wirklich eine sehr seltene Ursache von Beschwerden. In Österreich ist noch kein einziger gesicherter Fall dokumentiert."

Nestlé hat Lieferanten des ARA-Öls gewechselt

Quelle der Verunreinigung war mit Arachidonsäure angereichertes Öl (ARA-Öl) eines Lieferanten aus China. Diese mehrfach ungesättigte Fettsäure spielt eine wichtige Rolle für die Entwicklung u. a. von Gehirn, Augen und Immunsystem eines Säuglings. "Es gibt einen Hauptlieferanten für dieses arachidonsäurereiche Öl, der sitzt in China, und er hatten offenbar Probleme bei der hygienischen Herstellung seines Öls", sagte Jürgen König, Professor für Humanernährung an der Uni Wien, im "Ö1-Mittagsjournal".  

In einer dem KURIER auf Anfrage übermittelten Stellungnahme der Firma Nestlé heißt es, dass Nestlé den Bezug von ARA-Öl von dem betroffenen Lieferanten eingestellt hat. "Alle Chargen der Öl-Zutat von unseren anderen Lieferanten werden nun systematisch getestet, um die Abwesenheit von Cereulid zu bestätigen."

Eine entsprechende KURIER-Anfrage an Danone blieb vorerst unbeantwortet. In einer allgemeinen Aussendung hielt Danone fest, dass "die Gesundheit und Sicherheit von Säuglingen sowie die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben für Danone zu jeder Zeit die höchste Priorität haben". 

AGES: In Säuglingsnahrung darf kein Toxin nachweisbar sein

Bei der AGES wird betont, dass in Säuglingsnahrung kein Bakterientoxin nachweisbar sein darf. Es gebe deshalb auch keinen Grenzwert. "Was es seit kurzem von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gibt, ist ein gesundheitsbezogener Richtwert für Säuglinge für die Aufnahme pro Kilo Körpergewicht, unterhalb dem nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zu rechnen ist", so ein Sprecher. Proben, die über diesem Wert liegen, würden als "nicht sicher - gesundheitsschädlich" eingestuft, darunter als "nicht sicher - für den menschlichen Verzehr ungeeignet". Ein Rückruf sei in beiden Fällen erforderlich. 

Bei Nestlè betont man, dass man den Ansatz verfolge, dass Cereulid in der Säuglingsnahrung nicht nachweisbar sein dürfe. Der interne Grenzwert für die Nachweisgrenze sei niedriger als der von der EFSA festgelegte.

Abgesehen von dem chinesischen Lieferanten des ARA-Öls gibt es auch Lieferanten in Europa. So teilte die Firma Hipp - sie ist von den aktuellen Rückrufen nicht betroffen - mit, dass "Hipp seine Zutat ARA von einem europäischen Lieferanten bezieht, der nicht in den Rückruf involviert ist".

Info: Listen der zurückgerufenen Produkte finden sich gesammelt auf der Homepage der AGES.

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