Bakterien-Giftstoff in Babynahrung: Was Eltern jetzt wissen sollten
Das Bakteriengift Cereulid kann bei Babys zu Erbrechen und Durchfall führen. Betroffene Chargen sind nicht mehr im Handel.
Die Affäre um mit einem Bakteriengift verunreinigte Säuglingsnahrung weitet sich aus. Nachdem Nestlé am 5. Jänner verschiedene Produkte der Marken „Beba“ und „Alfamino“ öffentlich zurückgerufen hat, hat am Samstag Danone vier Chargen der Marke „Aptamil“ aus den Regalen genommen. International sind weitere Hersteller betroffen.
Was hat die Rückrufe ausgelöst?
Mitte Dezember wurden in Österreich zwei Produktchargen von Nestlé positiv auf den Giftstoff Cereulid getestet, gab das Gesundheitsministerium bekannt. Dieser wird vom Bakterium Bacillus cereus produziert. Laut Gesundheitsministerium waren die nachgewiesenen Konzentrationen so gering, dass eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden konnte. Beide Chargen seien sofort aus dem Verkehr gezogen worden.
Vergangenen Freitag wurden dann in einer Probe des Wiener Marktamtes von einem Danone-Produkt (Aptamil) Verunreinigungen mit Cereulid nachgewiesen.
„In Wien konnten wir im Dezember nichts nachweisen“, sagt Alexander Hengl, Sprecher des Wiener Marktamtes. „Vor ein paar Tagen hat Danone einen Rückruf in Deutschland gestartet. Daraufhin haben wir vergangenen Donnerstag wieder Proben genommen, obwohl die in Deutschland betroffenen Chargen nicht nach Österreich geliefert wurden.
Am Freitag um 17 Uhr wurde uns dann von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit mitgeteilt, dass vorerst eine Aptamil-Probe von Danone als gesundheitsschädlich beurteilt wird.“ Die Ergebnisse weiterer Proben waren Montagabend noch ausständig.
Welche Symptome löst das Bakteriengift aus?
„Das Toxin Cereulid kann 30 Minuten bis sechs Stunden nach der Aufnahme plötzliche Übelkeit, Erbrechen und Bauchschmerzen verursachen“, heißt es bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Bei jüngeren Säuglingen könne dies zu Komplikationen wie einer Dehydration (Flüssigkeitsmangel) führen.
Neugeborene und Säuglinge unter sechs Monaten seien dadurch einem höheren Risiko für schwere Erkrankungen ausgesetzt. „In seltenen Fällen können Organschäden und in sehr seltenen Fällen Todesfälle auftreten“, heißt es beim Schweizerischen Bundesamt für Lebensmittelsicherheit.
Sind Erkrankungsfälle bekannt?
Das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) erhielt Berichte zu mehreren Fällen von Durchfall bei Säuglingen nach der Aufnahme zurückgerufener Produkte. In einem Fall wurde bei einem Säugling, der Säuglingsnahrung aus einer zurückgerufenen Charge konsumiert hatte, ein positives Testergebnis für das Toxin festgestellt. Der Säugling entwickelte Erbrechen und Durchfall, erholte sich jedoch gut. Schwere Fälle seien bisher nicht bekannt.
Indra Kley-Schöneich, Geschäftsführerin von foodwatch Österreich, spricht von mehreren konkreten Meldungen von Eltern, deren Kinder Säuglingsnahrung zurückgeholter Chargen aufgenommen und danach schweren Durchfall entwickelt hätten. Bei Nestlé hingegen betont man, „dass bislang keine Erkrankungen oder Symptome im Zusammenhang mit dem Verzehr der betreffenden Produkte bestätigt worden sind“. Der Rückruf der Nestlé-Produkte sei eine reine Vorsichtsmaßnahme gewesen.
Wie kommt der Giftstoff in die Säuglingsnahrung?
Ein wesentlicher Bestandteil der Säuglingsnahrung ist Arachidonsäure, eine essenzielle Omega-6-Fettsäure, die für das Wachstum, die Gehirnentwicklung und das Sehvermögen von Säuglingen wichtig ist. Es besteht der Verdacht, dass es bei einem chinesischen Zulieferer von mit Arachidonsäure angereichertem Öl zu der Verunreinigung gekommen ist.
Sind die öffentlichen Rückrufe zu spät erfolgt?
Bei Foodwatch heißt es dazu „Ja“. Das Ergebnis der Nestlé-Produktchargen sei vor Weihnachten vorgelegen, der öffentliche Rückruf erst Anfang Jänner erfolgt: „Man hätte nicht so lange zuwarten dürfen und früher die Öffentlichkeit informieren müssen.“ Nestlé hingegen weist das in einer Stellungnahme an den KURIER zurück: „Die Anschuldigungen, wir hätten zu langsam reagiert, sind falsch. Die Behauptungen von Foodwatch entsprechen nicht der Realität. Nestlé war das erste Unternehmen der Branche, das das Thema Cereulid in Säuglingsnahrung identifiziert und umgehend den zuständigen Behörden gemeldet hat.“
Seit Montag gibt es keinen Grenzwert für Cereulid in Säuglingsnahrung?
„Das Toxin darf in Säuglingsnahrung nicht nachweisbar sein“, so die AGES. Der neue EU-Grenzwert ermöglicht aber eine EU-weit einheitliche Beurteilung, ob das Produkt gesundheitsschädlich ist oder nicht. Ein Rückruf ist bei Cereulid-Nachweis immer erforderlich.
Wird das Produkt als „nicht sicher – gesundheitsschädlich“ eingestuft, muss die Öffentlichkeit sofort über den Rückruf informiert werden. Bei der Beurteilung als „nicht sicher – für den menschlichen Verzehr ungeeignet“ – reicht ein „stiller Rückruf “ aus. Die Nestle-Proben wurden nicht als gesundheitsschädlich eingestuft, bestätigt die AGES.
Listen aller von den in Österreich betroffenen zurückgerufen Chargen an Säuglingsnahrung gibt es bei der AGES, www.ages.at (unter „Mensch“ und „Produktwarnungen & Produktrückrufe“).
Kommentare