Positiver PCR-Test: Kann ich jetzt auf Urlaub ins Ausland fliegen?
Am Montag tritt die Verordnung zum Ende der Corona-Absonderung in Kraft. Wer sich nicht krank fühlt, kann damit auch nach einem positiven Test auf das neue Coronavirus den eigenen Wohnbereich verlassen, allerdings nur mit einer FFP2-Maske. Im Freien darf die Maske dann abgelegt werden, wenn ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann. Betretungsvorbote gelten für Krankenanstalten ebenso wie Pflege- und Behinderten- und Kureinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und Horte. Viele, die in den kommenden Tagen auf Urlaub fahren, stellen sich aber die Frage: Darf ich positiv getestet auch ins Ausland fahren - oder gar fliegen?
Auf diese Frage machte kürzlich auch der Sprecher des Wiener Gesundheitsstadtrates Peter Hacker, Mario Dujakovic, auf Twitter aufmerksam: "Eine ganz wichtige Info für jene kurz vor Urlaubsantritt! Das Außenministerium informiert: Nur, weil man in Österreich „verkehrsbeschränkt“ ist, heißt das nicht, dass man ins Ausland fahren darf und sich dort auch frei bewegen kann."
Die ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner erklärt dazu auf KURIER-Anfrage, dass bei Auslandsreisen folgende Dinge zu beachten sind: „Einerseits möglicherweise strengere Beförderungsbedingungen von Bahn, Fluglinien oder Fähren, andererseits die jeweiligen nationalen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen.“ So ist etwa nach Deutschland derzeit zwar eine uneingeschränkte Einreise möglich, man muss sich aber sofort für fünf Tage in Isolation begeben, sagt die Juristin.
In Österreich ist für positiv Getestete die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel erlaubt, allerdings besteht hier eine "ausnahmslose Maskenpflicht".
Unklar war bisher, wie die Fluglinien vorgehen. Derzeit gibt es auch in Flugzeugen - so wie generell in öffentlichen Verkehrsmitteln mit Ausnahme Wiens - keine Maskenpflicht.
Austrian Airlines appellieren an Eigenverantwortung
Bei den Austrian Airlines hat man in den vergangenen Tagen über das weitere Vorgehen beraten. Jetzt liegt dem KURIER eine erste schriftliche Stellungnahme der Fluglinie vor: "Gemäß der neuen Verordnung, die ab Montag, 1.8. in Kraft tritt, können infizierte Personen öffentliche Verkehrsmittel - und damit auch Flugzeuge - benutzen, wenn sie eine FFP2-Maske tragen. Wir appellieren dabei an die Eigenverantwortung unserer Fluggäste. Die Verordnung betrifft Österreich. Daher müssen Fluggäste bedenken, dass es möglicherweise anderslautende Bestimmungen im jeweiligen Zielland gibt", heißt es in der Stellungnahme.
Auf der Homepage des Außenministeriums heißt es ebenfalls, "dass Sie sich im Falle einer positiven Covid-19-Testung im Ausland entsprechend den vor Ort geltenden Bestimmungen verhalten müssen (z. B. Quarantäne)".
"Die neuen österreichischen Bestimmungen haben keinen Einfluss auf Regelungen im Ausland", betont auch die Sprecherin des Außenministeriums, Gabriele Juen. "Im Ausland kann weiterhin eine Quarantäneregelung in Kraft sein." Dies könne auch zur Folge haben, dass man nicht von seiner jeweiligen Fluglinie nach Österreich zurück transportiert werden könne. "Das Außenministerium hat keine Möglichkeit, die Quarantänemaßnahmen anderer Staaten zu beeinflussen."
Juen rät Reisenden daher dazu, sich vor dem Reiseantritt unbedingt über die nationalen Regelungen des Reiselandes zu informieren.
Gesundheitsminister Johannes Rauch hatte kürzlich darauf verwiesen, dass in Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Spanien und der Schweiz die Quarantäne bereits abgeschafft sei. Auch in Slowenien und Liechtenstein gibt es keine Quarantäne mehr. Frankreich will am Montag alle Maßnahmen abschaffen.
Anders ist das etwa in Belgien, Bulgarien, Griechenland, Italien, Luxemburg, Kroatien, den Niederlanden, der Slowakei, Tschechien, Ungarn oder Portugal, dort gibt es noch eine Quarantäne-Pflicht. Vielfach ist ein Freitesten nach einigen Tagen möglich. Auch in Deutschland besteht weiterhin eine Quarantänepflicht, die fünf Tage dauert. Daach wird empfohlen, sich erneut testen zu lassen. Ein "Freitesten" ist nicht vorgesehen.
Aktuelle Länderauskünfte gibt es auf der Corona-Überblickssetie der EU-Kommission reopen.europa.eu, beim Außenministerium und beim ÖAMTC.
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