Neue WHO-Richtlinie: Was es bei Zahnarztbesuchen zu beachten gilt
Weit offene Münder, spritzende Speichelflüssigkeit, Körperkontakt: Zahnmedizinische Praxen gelten seit Beginn der Corona-Pandemie in puncto Infektion als gefährliche Umgebungen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat dies nun in einer Aussendung erneut in Erinnerung gerufen – und Richtlinien für den Besuch beim Zahnmediziner herausgegeben. Diese gelten primär für Länder in denen die Corona-Übertragungsraten gemäß offizieller Empfehlungen auf nationaler oder lokaler Ebene noch nicht ausreichend gesenkt wurden oder ein exponentielles Wachstum der Ansteckungszahlen verzeichnet wird.
Zahnärztliche Leistungen sind von der aktuellen globalen Gesundheitskrise am stärksten betroffen, betont die WHO. Es sei in den vergangenen Monaten zu massiven Beeinträchtigungen gekommen. Viele Praxen hätten aufgrund der Infektionsgefahr nur eingeschränkt den Betrieb weitergeführt oder diesen zeitweise komplett eingestellt.
Aufgrund der anhaltenden Verbreitung von Sars-CoV-2 empfiehlt die WHO, routinemäßige, nicht unbedingt notwendige Behandlungen – etwa Vorsorgeuntersuchungen oder Mundhygiene – derzeit noch hinauszuzögern, bis die Infektionsraten ausreichend gesenkt werden konnten.
Dringende Fälle, sprich Schmerzpatienten, sollen jedenfalls Vorrang bei der Behandlung haben, heißt es. Auch um unnötige Folgebesuche bei Notfalldiensten oder im Krankenhaus zu vermeiden.
Beim Zahnarztbesuch seien folgenden Maßnahmen unbedingt zu befolgen: Abstand halten, das Verwenden von Schutzausrüstung (Augenschutz, Einwegkleidung, medizinische Masken), Handhygiene sowie die Einhaltung von strengen Reinigungs- und Desinfektions-Vorschriften.
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