Antigen-Tests: „Ab sofort“ auch in Apotheken möglich

Antigen-Tests: „Ab  sofort“ auch in Apotheken möglich
Aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Viele Pharmazeuten sind interessiert, heißt es bei der Apothekerkammer.

Die Apothekerkammer sieht eine ihrer Forderungen endlich erfüllt – die Ärztekammer sieht darin einen falschen Weg: Das Gesundheitsministerium genehmigte, dass auch in Apotheken Antigen-Tests durchgeführt werden können. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Möglichkeit, Testungen anzubieten, bestehe „ab sofort“, sagt ein Sprecher der Apothekerkammer. Allerdings müssen erst die erwähnten Voraussetzungen erfüllt sein: Interessierte Pharmazeuten müssen sich bei der Kammer registrieren und eine Schulung absolvieren, wie ein Rachenabstrich korrekt vorgenommen wird. Bisher durfte dies nur medizinisch geschultes Personal.

Trennung notwendig

Dazu kommt, dass die Antigen-Tests auch räumlich und organisatorisch vom üblichen Kundenverkehr abgegrenzt stattfinden müssen. Das Interesse in

der Apothekerschaft dürfte groß sein. „Derzeit trudeln laufend Meldungen ein“, heißt es bei der Apothekerkammer. Schon jetzt seien in jedem Bundesland mehrere Apotheken gemeldet, die die Tests bereits anbieten oder demnächst starten wollen. Auf der Homepage der Apothekerkammer kann man sich über die teilnehmenden Apotheken informieren. Die Liste wird täglich akualisiert.

Gibt es das Angebot, braucht man einen Termin – und muss symptomfrei sein. Die Kosten pro Test dürften variieren, zwischen 25 und 40 Euro muss man aber rechnen.

Neue Produkte

In den vergangenen Monaten kamen neue, wesentlich genauere Produkte verschiedener Hersteller auf den Markt. Für dieses Verfahren spricht, dass sie schneller und kostengünstiger ein Ergebnis liefern – es ist keine Auswertung im Labor notwendig, wie dies bei den Standardtests (PCR) der Fall ist.

Anders als diese detektieren Schnelltests aber nicht genetisches Material des Virus, sondern Proteine auf der Oberfläche von SARS-CoV-2-Partikeln. Sie sind daher vor allem bei Hochinfektiösen wirksam. Eine hundertprozentige Sicherheit geben sie allerdings nicht – Infizierte ohne Symptome könnten sich bei einem falsch-negativen Ergebnis in falscher Sicherheit wiegen.

Auch die Ärztekammer meldete sich zur Genehmigung zu Wort. Testung und Abklärung gehöre nicht in Laienhände. Patienten in Apotheken zu testen, sei unverantwortlich.

Der Artikel wurde am 20. November mit der Liste der teilnehmenden Apotheken aktualisiert.

Kommentare