EuGH verbietet Stammzellen-Patent

Der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass es kein Patent auf menschliche embryonale Stammzellen geben kann.

Menschliche embryonale Stammzellen können nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht patentiert werden. Wenn für die Gewinnung Embryonen zerstört werden, verstoße dies gegen den Schutz der Menschenwürde, entschieden die Richter am Dienstag in Luxemburg. Um an die Stammzellen aus den Embryonen entnehmen zu können, muss der Embryo als solcher zerstört werden. Nach Meinung der Richter sei menschliches Leben umfassend zu definieren, was bereits mit der Befruchtung beginne.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil einer Einschätzung des mit dem Fall beauftragten Rechtsgutachters, welcher bereits im März 2011 vorgeschlagen hatte, kein Patent auf embryonale Stammzellen zuzulassen. Das Grundsatzurteil schränkt damit die Verwendung dieser Zellen für die Forschung erheblich ein, ein mögliches Milliardengeschäft wurde unterbunden.

Ethische Streitfrage

Anlass für die Einschaltung des EuGH ist ein Patentstreit zwischen der Greenpeace und dem deutschen Neurobiologen Oliver Brüstle. Der Bonner Forscher besitzt seit 1997 ein angemeldetes Patents für nervliche Vorläuferzellen.

Diese werden auf ihre Eignung zur Behandlung neurologischer Krankheiten getestet. Um die Vorläuferzellen herzustellen, aus denen sich dann Nervenzellen bilden, braucht Brüstle menschliche embryonalen Stammzellen. Greenpeace reichte dann wegen ethischer Bedenken Klage gegen die Patente ein.

Zunächst hatte dann das deutsche Bundespatentamt das Patent für nichtig erklärt und auf den Schutz der Menschenwürde und des menschlichen Lebens verwiesen. Daraufhin erklärte sich der Bundesgerichtshof für nicht zuständig und verwies die Frage nach Luxemburg.

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