Drogenverdacht: Schule informiert die Polizei, aber nicht die Eltern

Einem 15-Jährigen wird vorgeworfen, mit Drogen gedealt zu haben
Mutter ist von der Vorgangsweise der Schule irritiert. Der Direktor sieht sich im Recht.

Der Schrecken war groß, als der Vater das Einschreiben aus dem Briefkasten zog: "Ladung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren" war da zu lesen. Adressiert war der Brief an den 15-jährigen Sohn. Wessen er genau verdächtigt wird, erfuhren die Eltern des Buben nicht – als Grund wurde nur "Suchtmittelgesetz" angegeben.

Erst als die Familie Anwalt Peter Urabl eingeschaltet hatte, wurde klar, worum es geht: Der Bub soll in der Schule Cannabis konsumiert und damit gedealt haben, lautet der Vorwurf, der aus einem Protokoll hervorgeht, das von einer Lehrerin verfasst und an die Polizei gesandt worden war. Erhalten hat es Urabl erst auf mehrfaches Drängen. Von der Schule, dem Europagymnasium Linz , seien die Eltern nicht informiert worden, dass es Probleme gebe.

Gerüchte

Für Urabl besonders ärgerlich: "In dem Protokoll werden nur Vermutungen und Gerüchte wiedergegeben. Zeugen wollen von anderen gehört haben, dass der Bub mit Drogen handelt. Einen Beweis blieb die Schule schuldig", sagt Urabl. Was den Juristen, der ehrenamtlich bei der Drogenberatungsstelle OIKOS arbeitet, besonders aufstößt: "Es gibt einen Erlass, der genau vorschreibt, was zu tun ist, wenn ein Verdacht besteht, dass ein Schüler Drogen konsumiert. Erster Schritt wäre, dass der Direktor den Betreffenden zur Schulärztin schickt und die Eltern sowie einen Schulpsychologen hinzuzieht. Beides ist nicht geschehen." Mehr noch: "Ein Lehrer oder Schulleiter ist nicht berechtigt, eine Strafanzeige zu erstatten. Damit verletzt er das Gebot der Amtsverschwiegenheit", kritisiert Urabl, der eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht hat. Ziel müsse es sein, "einen Schüler nicht zu kriminalisieren, ungeachtet dessen, was passiert ist."

Argumente

In der Schule selbst sieht man sich weiter im Recht: "Wir müssen die anderen Schüler schützen", argumentiert Direktor Gottfried Jachs, der den vollen Rückhalt vom oö. Landesschulpräsidenten Franz Enzenhofer hat. "Außerdem ist es nicht um den Konsum, sondern um das Dealen gegangen, weshalb der besagte Erlass nicht gilt. Das ist sogar anzeigepflichtig. Hätte ich Eltern und den möglichen Täter vorgewarnt, wären Ermittlungen zudem sinnlos", sagt Jachs. Weiterer Vorwurf: Der Bub habe andere bedroht, die gegen ihn aussagen wollen.

Für den Anwalt sind die Vorwürfe nicht belegbar. Er sieht darin einen Vorwand, "damit die Schule nicht eingestehen muss, falsch gehandelt zu haben." Neben dem Buben wurde übrigens noch ein weiteres Mädchen beschuldigt. Es wurde von der Polizei einvernommen und auf Drogen getestet, Ergebnis gab es keines. Mittlerweile hätten sogar weitere fünf Schüler ein Schreiben von der Polizei erhalten, in dem sie als Verdächtige geführt wurden. Die Schule bestreitet das: "Es sind nur Zeugen." So ganz glauben will Urabl das nicht: "Es gab vor drei Jahren schon einen Fall, wo die Schule juristisch gegen eine Schülerin vorging, die des Cybermobbings beschuldigt wurde. Herausgekommen ist dabei nichts."

Gespräch

Am Freitag soll es in der Schule ein Gespräch zwischen Direktor und Schüler geben, wo dieser sich rechtfertigen kann. Der Anwalt wünscht sich, dass dabei auch über die Fehler der Schule gesprochen wird. "Falls die Pädagogen und der Landesschulrat uneinsichtig bleiben, werden wir uns ans Bildungsministerium wenden." In der Schule selbst will man im kommenden Jahr den Umgang mit Drogen thematisieren, kündigt der Direktor an: "Es wird Workshops geben."

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