Frittatensuppe enthält A, C, G, L und M
Mit 13. Dezember 2014 tritt eine EU-Verordnung in Kraft, nach der insgesamt 14 Stoffe in Speisekarten gekennzeichnet werden müssen. Sie sind für einen Großteil aller Allergien und Unverträglichkeiten verantwortlich. Fünf Fragen und Antworten zur neuen Regelung.
Was ändert sich durch die Verordnung?
Überall dort, wo offene Lebensmittel angeboten werden, müssen mit 13. Dezember 14 Allergene ausgewiesen werden. Das betrifft Speisekarten von Gastronomiebetrieben, Würstelständen, Feinkostläden, Eissalons sowie Anbieter loser Ware, etwa Bäckereien. Auch in Kantinen, Schulen und Krankenhäusern müssen die 14 Stoffe gekennzeichnet sein. Alternativ können Konsumenten auch mündlich über Inhaltsstoffe informiert werden.
Wie werden die allergenen Stoffe ausgewiesen?
Es gibt keine Vorgaben, wie die Angaben erfolgen müssen. Das Gesundheitsministerium empfiehlt Buchstabencodes (siehe Grafik). Ein Beispiel: Das Wiener Schnitzel findet sich laut Empfehlung mit dem Zusatz „A“ und „C“ auf der Speisekarte. Diese beiden Buchstaben kennzeichnen künftig Gluten und Ei in Speisen. Die Inhaltsstoffe können aber auch ausgeschrieben werden.
Wie stellen Gastronomen die Inhaltsstoffe der Speisen fest?
Die WKÖ geht davon aus, dass Betriebsinhaber aufgrund ihrer Konzession über das notwendige Wissen verfügen. Auf eigene Kosten kann ein Experte der WKÖ eingeladen werden, der die Stoffe auf der Speisekarte identifiziert. Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Dienste, die Gastronomen nutzen können, um ihr Angebot richtig zu kennzeichnen. Dazu zählen etwa eine kostenlose Online-Rezept-Plattform für WKÖ-Mitglieder und die Web-Anwendung FoodNotify, die eine Eingabe von Rezepturen ermöglicht und im Anschluss fertige Speisekarten inklusive korrekter Allergen-Kennzeichnung ausdruckt.
Müssen Privatpersonen ihre Mehlspeisen z.B. bei Schulfesten auch kennzeichnen?
Privatpersonen, die Mahlzeiten beispielsweise bei Wohltätigkeitsveranstaltungen servieren oder verkaufen, sind von der Verordnung ausgenommen. Auch bei Feuerwehrfesten dürfen nach wie vor Lebensmittel, die von Privatpersonen hergestellt wurden, ohne Kennzeichnung verkauft werden. Das Mitbringen von Kuchen zu einem Schulfest ist ebenfalls ausgenommen. Anders die „tägliche Jause“, die manche Elternvereine für Schüler organisieren und statt eines Schulbuffets anbieten – sie müssen allergene Stoffe kennzeichnen.
Was ist der Unterschied zwischen Allergie und Unverträglichkeit?
Symptome, die nach dem Konsum von Lebensmitteln auftauchen, können verschiedene Ursachen haben. Nur ein geringer Teil der Betroffenen leidet an einer echten Nahrungsmittelallergie. Schon kleine Mengen können dann zum Teil schwere Symptome auslösen. Bei einer Unverträglichkeit ist die Reaktion dosisabhängig, die individuellen Grenzwerte sind sehr unterschiedlich. Bei erheblichen Problemen sollte ein Arzt aufgesucht werden.
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