Ärzte fühlen sich bespitzelt

Ärzte fühlen sich bespitzelt
Mediziner setzen sich nun gegen die Wiener Gebietskrankenkasse zur Wehr, die mit Testpatienten Betrügereien in Ordinationen aufdeckt.

Muss ich mich jetzt bei jedem Patienten, der in meine Praxis kommt, fragen, ob er auch wirklich echt ist? Das behindert meine Arbeit enorm", empört sich Eva Raunig, praktische Ärztin in Wien-Alsergrund und Vizechefin der Wiener Ärztekammer.

Der Grund für ihre Aufregung: Wiens Gebietskrankenkasse (WGKK) schickt in Einzelfällen Testpatienten in Wiener Ordinationen, um Betrügereien durch Ärzte aufzudecken. Dabei geht es vor allem um Krankschreibungen aus reiner Gefälligkeit (der KURIER berichtete).

Natürlich sei es wichtig, gegen schwarze Schafe in der Ärzteschaft vorzugehen. Aber nicht mit derartigen Methoden, betont Wiens neuer Ärztekammer-Präsident Thomas Szekeres. Testpatienten seien mit falschen eCards in den Praxen aufgetaucht und hätten den Ärzten "ein Theater vorgespielt. Das schürt nur das Misstrauen zwischen Krankenkasse und Vertragsärzten." Besser sei es, Missstände im gegenseitigen Einvernehmen abzustellen.

Kein Theater

Franz Schenkermayr von der WGKK weist die Vorwürfe der Ärzte scharf zurück. "Jeder Testpatient war unter seinem echten Namen und mit seiner eCard unterwegs. Und er hat dem Arzt klargemacht, dass er nicht krank sei, aber einen Krankenstand benötige."

Der Betrugsbekämpfer kann auch nicht verstehen, warum sich Ärzte durch den Einsatz einiger weniger Mystery Shopper jetzt derartig verunsichert fühlen: "Jedem Arzt, der seine Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen erledigt, kann es völlig egal sein, ob ihm ein echter oder ein Testpatient gegenübersitzt. So oder so kann er Gesunden, die in den Krankenstand wollen, nur raten, sich Urlaub zu nehmen."

Das Gesundheitsministerium gibt der WGKK Rückendeckung: "Grundsätzlich ist gegen Mystery Shopping auch im Gesundheitsbereich nichts einzuwenden", heißt es im Büro von Minister Alois Stöger. "Die Beiträge der Versicherten dürfen nur für gesetzlich vorgeschriebene oder zulässige Zwecke verwendet werden. Dies mit geeigneten Methoden nachzuprüfen, muss zulässig sein."

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