Zwist um den arbeitsfreien Samstag

Handelsangestellte, die an einem Samstag nach 13 Uhr arbeiten, erhalten dafür den Samstag darauf frei - laut KV. Die Praxis sieht anders aus.

H andelsangestellte, die an einem Samstag nach 13 Uhr arbeiten, erhalten dafür den Samstag darauf frei. So sieht es zumindest der Kollektivvertrag (KV) vor. Die Praxis sieht freilich anders aus. Zum einen gibt es zahlreiche Ausnahmen von der Samstagsregelung und zum anderen immer mehr "sittenwidrige Arbeitsverträge", die den KV ignorieren. Letzteres behauptet zumindest die Gewerkschaft und intervenierte beim (roten) Sozialminister. Dieser reagierte prompt und wies die Arbeitsinspektorate Anfang Juli an, Verstöße gegen die Gewährung eines arbeitsfreien Samstags im Handel vermehrt anzuzeigen und damit strafrechtlich zu ahnden. "Die Beschäftigten im Handel werden zunehmend unter Druck gesetzt, immer häufiger wird ihnen die zustehende Freizeit verwehrt", begründet Karl Proyer von der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA-djp) den Vorstoß.

Foulspiel

Handelsobmann Fritz Aichinger schäumt. Er ortet ein Foulspiel der Gewerkschaft und hält den Erlass des Sozialministers für gesetzeswidrig. Die Samstagsregelung sei kein Bestandteil des Arbeitszeitgesetzes und könne daher nur sozialpartnerschaftlich geregelt werden. Aichinger hält die Regelung generell für "nicht mehr zeitgemäß". Auch die Arbeitnehmer würden von der Samstagsarbeit profitieren. Viele Verkäufer erhielten Verkaufsprovisionen und diese seien an Samstagen höher als etwa an einem Montag, so Aichinger. Er will daher den Freizeitausgleich bei den Kollektivvertragsverhandlungen im Herbst völlig neu regeln.

Auch einige Wiener Apotheker wollen am Samstag Nachmittag ihre Geschäfte öffnen und fordern eine neue Regelung. Während die Apothekerkammer keinen Bedarf sieht, stoßen sie bei der Wirtschaftskammer auf offene Ohren. .

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