Zweite Bodenabfertigungslizenz am Flughafen Wien für Schweizer AAS

++ ARCHIVBILD/THEMENBILD ++ VWGH ERLAUBT BAU DER DRITTEN PISTE AM FLUGHAFEN WIEN
Befristet bis Oktober 2026. Mitarbeiter vom bisherigen Betreiber Celebi haben Anspruch auf Angebot von AAS.

Die zweite Lizenz für die Bodenabfertigung am Flughafen Wien geht an die Schweizer Firma AAS. Sie soll am 1. Jänner 2020 die Gepäcksabfertigung von Celebi übernehmen. Die Frist läuft bis 24. Oktober 2026, also knapp sieben Jahre, teilte das Verkehrsministerium am Mittwoch mit. Die 450 Mitarbeiter von Celebi werden zum Betriebsübergang (AVRAG) angemeldet und müssen von AAS übernommen werden.

Ausgeschrieben nach EU-Recht waren nur die Aufgaben Gepäckabfertigung, Fracht- und Postabfertigung sowie Vorfelddienste, die nun mit Jahreswechsel an AAS (Airlines Assistance Switzerland) übergehen. Celebi hatte im Vorfeld aber bereits angekündigt, auch die an einer anderen Lizenz hängende Fluggastabfertigung im Terminal (Einchecken, Gatebetreuung) nicht mehr ausüben zu wollen, wenn es keine Lizenz für die Gepäcksabfertigung mehr gibt.

Wechsel ohne Ausschreibung

"Es kann angenommen werden, dass der AAS die Fluggastabfertigung ab 1.1.2020 ebenfalls anbieten und ehestmöglich beim BMVIT einen entsprechenden Antrag einbringen wird", teilte das Ministerium dazu mit. Eine Bewilligung könne rasch erteilt werden, für diesen Bereich sei auch keine EU-rechtliche Ausschreibung vorgeschrieben.

Nun sei das Verkehrsministerium in enger Abstimmung mit dem Flughafen Wien und AAS. "Gemeinsames Ziel ist es, einen ordnungsgemäßen Betrieb ab 1.1.2020 sicherzustellen", so das BMVIT. Bis dahin ist Celebi vertraglich verpflichtet, die Dienstleistungen weiter zu leisten. AAS ist derzeit in Zürich in der Bodenabfertigung tätig und hat dort einen Marktanteil von rund 15 Prozent.

Anfechtung wahrscheinlich

Schon im Vorfeld hatten unterlegene Mitbewerber - wie die ebenfalls aus der Schweiz stammende - Swissport angekündigt, die Vergabe anzufechten, falls ASS den Zuschlag erhält. Man sei der Erstgereihte gewesen und verstehe nicht, warum eine zweite Bieterrunde stattgefunden haben, zu der dann ASS zugelassen wurde, lautete die Argumentation.

Es habe sich um "keine Nachreihung, sondern tatsächlich eine Nachreichung" gehandelt, heißt es hingegen aus dem BMVIT: "ASS war immer schon dabei." In der ersten Anhörungsrunde hätten allerdings bei drei Bewerbern (noch zwei weiteren neben ASS) Unterlagen gefehlt. Diese wurden nachgebracht und in der zweiten Parteienanhörung berücksichtigt.

Chaos dürfte abgewendet sein

Der Bescheid sei unterzeichnet, mit der Zustellung erlange er Rechtskraft. Von Anfechtungen habe man bisher nur aus den Medien gehört. Sollte diese erfolgen, so habe diese keine aufschiebende Wirkung. "ASS wird ab ersten Jänner zeigen, was sie können", heißt es in Wien.

 

Kommentare