Zukunftsvorsorge: Reform mit flexibleren Aktienanteilen
So stellt man sich eine eierlegende Wollmilchsau vor: Eine Geldanlage, die hohe Erträge bringen soll, bei der Verluste aber unmöglich sind. Und noch dazu gibt es einen Zuschuss vom Staat. Als das erhoffte Wunderding hat sich die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (PZV) für den Aufbau einer privaten Zusatzpension allerdings nicht erwiesen. Knapp zehn Jahre nach der Geburt des Produkts muss die PZV erneut verändert werden. Diesen Donnerstag tritt die Reform in Kraft.
Für Abschlüsse ab 1. August gilt ein Modell, das zwei Lebenszyklen (nach drei in den Jahren davor) vorsieht. Bei Kunden, die jünger als 50 Jahre als sind, darf der Aktienanteil zwischen 15 und 60 Prozent schwanken. Für über 50-Jährige gilt eine Aktien-Bandbreite von fünf bis 50 Prozent. Ursprünglich mussten die Anbieter die Gelder ihrer Kunden, unabhängig von deren Alter, zu mindestens 40 Prozent in Aktien stecken. Das erwies sich in der Finanzkrise als fatal. Viele Verträge wurden „ausgestoppt“: Die Kundengelder wurden dadurch gar oder fast nicht mehr in Aktien investiert, um die Kapitalgarantie gewährleisten zu können. Im neuen Modell kann der Aktienanteil in schlechten Börsenphasen viel einfacher zurückgefahren werden. Die Kapitalgarantie gilt auch weiterhin. Eine Variante ohne Garantie, die sich etliche gewünscht haben, wird es vorläufig nicht geben.
Neu ist auch, dass das Veranlagungsuniversum viel größer wird: 60 Prozent des Aktienteils müssen auf bestimmte Börsen in Europa entfallen, beim Rest hat der Manager der Veranlagung freie Börsenwahl. Damit kommen nun auch Aktien aus den USA oder den Emerging Markets in Frage.
Umstieg oder Rente
Von den 1,6 bis 1,7 Millionen PZV-Verträgen, die die Österreicher bisher abgeschlossen haben, bringen heuer und nächstes Jahr fast 500.000 die Mindestlaufzeit von zehn Jahren hinter sich. Die Betroffenen haben mehrere Möglichkeiten: Sie können die PZV „widmungsgemäß“ verwenden – sich also eine Privatpension auszahlen lassen oder das Geld in ein anderes PZV-Produkt übertragen. Wer sich das Geld auf ein Mal auszahlen lässt, muss die Kapitalertragsteuer nachzahlen und von den Prämien, die der Staat beigesteuert hat, die Hälfte wieder zurückzahlen.
Kommentare