"Geschenk an Banken": Wohnkredite vorzeitig zurückzahlen wird teurer
Zusammenfassung
- Im Budgetbegleitgesetz 2027/28 soll die Pönale für die vorzeitige Rückzahlung von fix verzinsten Wohnkrediten ab 2027 von bisher 1 auf bis zu 3 Prozent steigen, für neue Kredite ab kommendem Jahr.
- Das Finanzministerium begründet die Neuregelung mit der Aussicht auf günstigere Fixzinsen, weil Banken ihr Risiko vorzeitiger Rückzahlungen geringer absichern müssten.
- Kritik kommt von den Grünen, die von einem „Geschenk an Banken“ sprechen, während Wirtschaftskammer und Konsumentenschützer die höhere Pönale teils als sachlich oder historisch vertretbar einordnen.
Paketsteuer, höhere Verkehrsstrafen, Anhebung der Alkoholsteuer, Aus für den Reparaturbonus, keine volle Inflationsabgeltung bei Pensionen - und und und: Der Entwurf zum Doppelbudget liegt vor, insgesamt 66 Gesetzesnovellen und zwei neue Gesetze umfasst das umfangreiche Paket zum Budgetbegleitgesetz 2027-2028.
Ein Punkt darin betrifft die vorzeitige Zahlung von Wohnbaukrediten mit fixem Zinssatz und daran hat die grüne Finanzsprecherin Nina Tomaselli scharfe Kritik geübt. Zahlt man einen fix verzinsten Kredit vorzeitig zurück, fällt oft eine Strafgebühr an. Damit soll die Bank für entgangene Zinsen entschädigt werden. Aktuell ist diese Pönale mit einem Prozent gedeckelt. Ab 2027 sollen Banken aber nun bis zu drei Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags als Entschädigung für entgangene Zinsen verrechnen können. Die Neuregelung soll für Kredite gelten, die ab kommendem Jahr abgeschlossen werden.
Tomaselli: "Skandalöse Regelung"
"Das ist eine skandalöse Regelung", spricht Tomaselli im Ö1-Morgenjournal von einem "Geschenk an die Banken, die jetzt vier Jahre in Folge Rekordgewinne eingefahren haben." Bestraft würden jene, "die vernünftig kalkuliert haben und sich was aufbauen", so Tomaselli im Ö1-Morgenjournal.
"Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Immobilie, da ist noch eine Restschuld von 200.000 Euro. Sie verkaufen diese Immobilie oder Sie waren besonders sparsam und können diesen Kredit frühzeitig abdecken. Dann haben Sie bisher 2.000 Euro an Strafgebühr bezahlt. Das ist ein Prozent der Restschuld. Das Ganze wird jetzt verdreifacht und Sie müssen 6.000 Euro."
Die aktuell geltende Gebühr von einem Prozent, sei besonders niedrig, betont Christian Prantner Konsumentenschützer bei der Arbeiterkammer, im Morgenjournal. Vor dem Jahr 2010 lagen Pönalesätze demnach zwischen drei und 15 Prozent. "Da waren natürlich die ein Prozent sehr, sehr günstig. Im historischen Vergleich sind drei Prozent Pönale noch immer verhältnismäßig gut."
Schieflage korrigiert
Eva Landrichtinger, Geschäftsführerin der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer, sieht die Erhöhung hingegen als gerechtfertigt an. "Bisher war die Entschädigung auf ein Prozent gedeckelt, eben obwohl die tatsächlichen Kosten einer Bank, wenn ein Kunde aus einer Fixdienstvereinbarung vorzeitig aussteigt, diesen Wert in der Praxis regelmäßig deutlich übersteigt und die neue Regelung korrigiert diese Schieflage."
Das Finanzministerium verspricht sich von der Neuregelung letztlich günstigere Kredite für Verbraucher. Die Argumentation: Die bisherige niedrige Deckelung habe dazu geführt, dass Banken sich durch höhere Fixzinsen gegen das Risiko vorzeitiger Rückzahlungen absicherten. Durch die Erhöhung der Pönale sinke dieses Risiko für die Banken, was niedrigere Fixzinsen ermöglichen sollte.
Falls sich diese Erwartung nicht erfülle, werde man zur bisherigen Deckelung von einem Prozent zurückkehren, heißt es aus dem Ministerium. Eine Ausnahmeregelung bleibt bestehen: Bei einer Kreditrestlaufzeit von weniger als einem Jahr darf die Strafgebühr maximal 0,5 Prozent betragen.
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