Wirtschaft macht gegen Wettbewerbsbehörde mobil

Unternehmen fürchten überschießende Verschärfungen und eine „Marktinterventionsbehörde“.
PK E-CONTROL, BUNDESWETTBEWERBSBEHÖRDE (BWB) "ABSCHLUSSBERICHT DER TASKFORCE STROM UND GAS": HARSDORF

Die Spritpreise sind hoch, die Ausgaben für Lebensmittel stark gestiegen. Die Bundesregierung hat dieser Entwicklung den Kampf angesagt. Unter anderen soll die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) unter Leiterin Nathalie Harsdorf mit mehr Kompetenzen ausgestattet werden. Dies wird zunehmend zum wirtschaftspolitischen Streitfall. Während die Regierung die Reform als Instrument für mehr Wettbewerb und sinkende Preise positioniert, wächst in Unternehmen die Sorge vor einem grundlegenden Systemwechsel.

Denn hinter der politischen Argumentation sehen viele Manager weniger eine punktuelle Nachschärfung, sondern den möglichen Aufbau einer neuen Marktinterventionsbehörde – und das ohne klare gesetzliche Leitplanken. Künftig könnte die BWB nicht nur bei klassischen Kartellrechtsverstößen aktiv werden, sondern auch dann, wenn Märkte als „gestört“ gelten – ein Begriff, der bislang nicht definiert ist.

Derzeit laufen die Gespräche zwischen den drei Regierungsparteien, einen konkreten Gesetzesentwurf des Wirtschaftsministeriums soll es noch nicht geben. Harsdorf soll im Sinne der BWB massiv Druck auf die Regierung ausüben, ist zu hören. In diversen Interviews sprach sie sich für Verschärfungen aus.

„Was hier entsteht, ist eine Behörde mit weitreichenden Eingriffsrechten, aber ohne klaren Rahmen“, warnt ein Unternehmensvertreter, der anonym bleiben möchte. „Niemand kann derzeit sagen, wann genau ein Eingriff zulässig ist – das ist für uns ein massives Risiko.“

Zentrale Fragen bleiben offen: Weder ist geklärt, ab welcher Schwelle ein Eingreifen erfolgen soll, noch welche konkreten Instrumente der Behörde künftig zur Verfügung stehen oder wie weit diese reichen dürfen. Diskutiert werden Maßnahmen, die deutlich über klassische Wettbewerbskontrolle hinausgehen – von Verhaltensauflagen über Eingriffe in Vertragsbeziehungen bis hin zu strukturellen Maßnahmen wie Entflechtungen.

Systemwechsel

Für viele Unternehmen ist das ein Bruch mit bisherigen Prinzipien. „Das ist kein Feintuning mehr, das ist ein potenzieller Systemwechsel“, sagt ein weiterer Manager aus der Industrie. „Wenn eine Behörde ohne klar definierte Grenzen in funktionierende Märkte eingreifen kann, dann reden wir nicht mehr über Wettbewerbsschutz, sondern über Marktgestaltung.“

Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), stellt sich offen vor die Interessen seiner Mitglieder: „Die geplante Kompetenzerweiterung ist ein gravierender Eingriff in den freien Markt, die unternehmerische Freiheit und das Eigentum: Unternehmen sollen künftig behördlichen Maßnahmen ausgesetzt werden können – ohne, dass sie gegen ein einziges Gesetz verstoßen haben. Eine solche Rechtsunsicherheit lehnen wir klar ab. Wer alle Regeln einhält, darf nicht bestraft werden“, so Neumayer zum KURIER. Und weiter: „Solche überschießenden Befugnisse schaden dem Standort Österreich und seiner Wettbewerbsfähigkeit. Dass diese Verschärfung unter dem Deckmantel der ‚Stärkung des Wettbewerbs‘ diskutiert wird, ist für uns unverständlich.“

Die Bundesregierung verweist bei der Reform wiederholt auf internationale Beispiele, etwa in Deutschland, Italien und Schweden. In der Wirtschaft stößt dieser Vergleich jedoch auf deutliche Kritik. Die dortigen Modelle seien weder direkt übertragbar noch in ihrer Wirkung eindeutig positiv.

„Diese Länder werden als Blaupause präsentiert, aber die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind völlig andere“, sagt ein Branchenvertreter. „Was dort unter sehr spezifischen Voraussetzungen funktioniert – oder auch nicht funktioniert – lässt sich nicht einfach auf Österreich umlegen.“

Importierte Fehler

Kritiker verweisen zudem darauf, dass auch in diesen Staaten die erweiterten Eingriffsbefugnisse rechtlich eng begrenzt und politisch umstritten seien. Eine unreflektierte Übernahme einzelner Instrumente berge daher die Gefahr, Fehlentwicklungen zu importieren, anstatt bewährte Strukturen weiterzuentwickeln.

Brisant ist auch der politische Kontext: Die Reform soll offenbar im Umfeld der geplanten Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel vorangetrieben werden. In der Wirtschaft stößt das auf Unverständnis. „Eine kurzfristige Maßnahme gegen die Teuerung darf nicht als Türöffner für eine strukturelle Behördenreform missbraucht werden“, so eine weitere kritische Stimme.

Neben grundsätzlichen Bedenken werden auch konkrete wirtschaftliche Risiken ins Treffen geführt. Unklare Eingriffsbefugnisse könnten Investitionen bremsen und den Standort schwächen – gerade in einem ohnehin angespannten geopolitischen Umfeld. Unternehmen seien auf stabile und vorhersehbare Rahmenbedingungen angewiesen, heißt es.

„Investitionen brauchen Verlässlichkeit“, betont ein Vertreter eines internationalen Konzerns. „Wenn die Regeln unklar sind und sich jederzeit ändern können, wird Österreich im Wettbewerb der Standorte verlieren.“

Auch das politische Signal wird kritisch gesehen. Mehr Behördenkompetenz bedeute nicht automatisch mehr Wettbewerb – und schon gar nicht unmittelbar niedrigere Preise. Wettbewerbspolitik sei kein kurzfristiges Instrument zur Preissteuerung, sondern müsse langfristig angelegt und klar definiert sein.

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