Wirecard-Skandal: Hoffnung für Austro-Anleger nach Gerichtsbeschluss

FILE PHOTO: The logo of Wirecard AG is pictured at its headquarters in Aschheim
Das Landesgericht Innsbruck bestätigte die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte für Ansprüche von Anlegern.

Im Skandal um den deutschen pleitegegangenen Zahlungsdienstleister Wirecard haben auch Österreicher viel Geld verloren. Das Landesgericht Innsbruck hat nun nach einem Musterverfahren der Kanzlei Aigner, Lehner, Zuschin die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte für Ansprüche von geschädigten Anlegern gegen den ehemaligen Wirecard-Vorstandsvorsitzenden Markus Braun bestätigt, gaben die Rechtsanwälte am Freitag bekannt.

Etappensieg

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Rechtsanwalt Roman Taudes zeigte sich dennoch erfreut "über den ersten Etappensieg auf dem Weg zur Durchsetzung der Ansprüche für die geschädigten Wirecard Investoren". Es gebe nach wie vor auch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche im Insolvenzverfahren der Wirecard AG anzumelden, so Taudes.

Die Kanzlei stehe zudem auch mit Prozessfinanzierern in Gesprächen, um speziell für die österreichischen Geschädigten ein Interventionspaket für Ansprüche gegen den Wirtschaftsprüfer Ernst & Young zu schnüren.

Das Gericht sieht bei Ansprüchen gegen den Österreicher Braun jedenfalls auch österreichische Gerichte zuständig. "Da er (auch) in Österreich einen Wohnsitz hatte und wegen der Häuser in Kitzbühel und Wien in Österreich jedenfalls über beträchtliches Liegenschaftsvermögen verfügte, konnte es für ihn nicht überraschend sein, auch vor österreichischen Zivilgerichten in Anspruch genommen zu werden", heißt es in dem Beschluss des Landesgerichts Innsbruck laut der Anwaltskanzlei.

Nur sporadisch in Kitzbühel

Auf Grundlage der vorgelegten Urkunden sowie der Aussagen von Braun (per Videoeinvernahme) und seiner Ehefrau im Verfahren sei das Landesgericht zum Schluss gekommen, dass Braun einen Wohnsitz in München und Wien hatte, schreiben die Anwälte in einer Aussendung.

Sein Anwesen in Kitzbühel, wo er bis zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet war, nutzte Braun laut Feststellungen des Gerichts nur mehr sporadisch. Daher ergab sich laut Ansicht des Gerichts schlussendlich Wien als zuständigkeitsbegründender Wohnsitz.

Gemeinsam mit dem Ausspruch der internationalen Zuständigkeit österreichischer Gerichte überwies das Landesgericht Innsbruck das Verfahren an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien.

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