Gegner abgeblitzt: Karlsruhe genehmigt EU-Wiederaufbaufonds

Karlsruher Richter mahnten strikte Einhaltung der Regeln an
Der 750-Milliarden-Fonds hat eine wichtige Hürde genommen. Eine Bürgerinitiative ist in Karlsruhe abgeblitzt

Dem 750 Milliarden Euro schweren EU-Corona-Aufbaufonds steht von deutscher Seite aus nichts mehr im Wege. Das deutsche Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, die dafür notwendige Schuldenaufnahme durch die EU zu stoppen. Damit hatte der Eilantrag einer Bürgerinitiative um den AfD-Gründer Bernd Lucke keinen Erfolg und der deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier kann das entsprechende Gesetz zur nationalen Umsetzung des EU Eigenmittelbeschlusses nun unterzeichnen.

Der deutsche Bundestag hatte der gemeinsamen Schuldenaufnahme der EU-Länder für den Wiederaufbaufonds am 25. März mit Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt, der Bundesrat folgte einen Tag später. Aber noch am selben Tag reichte das Bündnis einen Eilantrag und Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein. Daraufhin untersagte der Zweite Senat dem Bundespräsidenten, den Vertrag bis zur Entscheidung über den Eilantrag zu unterzeichnen. Die Verfassungsbeschwerde des Bündnis Bürgerwille bleibt auch nach dem Beschluss zum Eilantrag noch anhängig. Wann das Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache entscheiden will, wurde nicht mitgeteilt.

Die Kläger argumentieren, die EU-Verträge würden eine gemeinsame Schuldenaufnahme verbieten. Bundesregierung und die EU-Kommission berufen sich dagegen auf Artikel 122 der EU-Verträge. Nach dieser Ausnahmeregelung kann bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereignissen einem Mitgliedsstaat "unter bestimmten Bedingungen ein finanzieller Beistand der Union gewährt" werden.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte die Entscheidung des deutschen Verfassungsgerichts am Mittwoch. "Die EU bleibt auf Kurs bei der wirtschaftlichen Erholung nach dieser beispiellosen Pandemie", schrieb von der Leyen am Mittwoch auf Twitter. "Next Generation EU wird den Weg für eine grüne, digitale und widerstandsfähigere Europäische Union bahnen."

Die EU-Kommission kann mit der Aufnahme der Kredite und der Auszahlung erst beginnen, wenn alle 27 Staaten den Beschluss ratifiziert haben. Auch Österreich hat den Beschluss noch nicht ratifiziert. Der Stopp der Ratifizierung in Deutschland hatte Sorgen in der EU geschürt, dass der Zeitplan für die Corona-Hilfen ins Rutschen kommen könnte. Das Paket mit den Wiederaufbauhilfen war bereits im Sommer 2020 verabredet worden, ist aber noch nicht startklar. Insgesamt sollen der Europäischen Union bis Ende 2027 rund 1,8 Billionen Euro zur Verfügung stehen. Das Geld soll dem wirtschaftlichen Aufbau in der EU nach der Pandemie dienen. Einen Teil gibt es als Zuschüsse, einen Teil als Darlehen. Dafür wollen die EU-Staaten gemeinsam Schulden aufnehmen

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