Wettbewerbshüter nehmen sich Baubranche und Apotheker vor
Die heimischen Wettbewerbshüter haben erneut einigen Branchen am Radar. Im 2017 aufgeflogenen Baukartell drohen höhere Strafen als einst Rewe (20,8 Millionen Euro) und Spar (30 Millionen Euro), ein zweiter Teilbericht zum Apothekenmarkt soll in wenigen Wochen veröffentlicht werden, kündigte BWB-Chef Theordor Thanner in der "Presse" an.
Deutlich mehr Absprachen
Im Baukartell dürften bei deutlich mehr Projekten Absprachen getroffen worden seien als bisher angenommen. "Es sind noch viel, viel mehr Projekte, davon gehe ich jedenfalls aus. Vielmehr wird die Zahl der Verfahren in den vierstelligen Bereich gehen", sagte Thanner laut Zeitung. Im Juli war von 800 Projekten die Rede. Sowohl die Höhe der Settlement-Beträge als auch die Geldbußen werden alles bisher da gewesene übersteigen.
Die 30 Millionen Euro Strafe, die Spar bezahlen musste, war die höchste bisher verhängte Geldbuße. Die Strafe bemisst sich nach dem Unternehmensumsatz und der Dauer des Kartellverstoßes. Beim Baukartell untersucht die BWB einen Zeitraum von über zehn Jahren.
Genau auf die Finger schaut die Behörde derzeit auch der Apothekenbranche. Ein im Mai 2018 veröffentlichter erster Teilbericht zum Markt schlug hohe Wellen und sorgte für Empörung unter den Apothekern. Die BWB empfahl damals eine Liberalisierung des Apothekenmarkts.
Im zweiten Teilbericht befasst sich die Behörde mit der ärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich. Dafür würden die Hausapotheken eine sehr wichtige Rolle spielen. "Und wir sehen, dass in kleinen Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern Hausapotheken schließen, wenn öffentliche Apotheken eröffnen. Das ist für die ländliche Bevölkerung negativ. Denn man vergrault auf diese Weise die Landärzte", so Thanner.
Verfahren in Frankreich
Da es ohnehin einen großen Ärztemangel gebe, sollte man Medizinern die Entscheidung, aufs Land zu gehen, leichter machen, indem sie auch eine Hausapotheke haben dürfen, empfiehlt Thanner. Die derzeit geltende Regelung, dass zwischen Haus- und öffentlicher Apotheke zwingend sechs Kilometer Abstand sein müssen, sollte aufgehoben werden.
In Frankreich führte die BWB Anfang September gemeinsam mit der dortigen Wettbewerbsbehörde Hausdurchsuchungen im Markt für automatische Poolreinigungsgeräte durch. Es bestehe der Verdacht auf kartellrechtswidrige vertikale Abstimmungsmaßnahmen hinsichtlich der Behinderung des Absatzkanals "Online-Handel", gab die BWB am Donnerstag bekannt. Schon 2014 führte die BWB ein Kartellverfahren im Markt für Poolreinungsgeräte. Damals wurde gegen eine österreichische Firma eine Geldbuße vom Kartellgericht verhängt.
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