Werberat zieht ethische Grenzen für „Influencer“
Weil die Werbung über diverse „Beeinflusser“ (Influencer) auf sozialen Medien immer wichtiger wird, hat der Werberat jetzt seinen Ethik-Kodex auf Influencer-Marketing erweitert. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf Werbung gelegt, die sich direkt an Kinder und Jugendliche wendet. In einer solchen Werbung darf laut Kodex „keine offensichtliche oder versteckte Aufforderung zum Kauf des beworbenen Produktes erfolgen“.
"Gesunde Körperformen"
Ein weiterer Punkt gilt der Darstellung von „gesunden Körperformen“: Influencer müssen darauf achten, dass keine Abbildungen (Selfies, Bilder usw.) eingesetzt werden, „die ein gesundheitsschädigendes Verhalten oder gesundheitsschädigende Körperformen (z.B. Bulimie, Anorexie, Adipositas etc.) insbesondere in Bezug auf das Körpergewicht propagieren“. Details siehe hier
Gewerbeschein unnötig
Eine Klarstellung durch das Wirtschaftsministerium gibt es in Sachen Gewerbeschein-Pflicht für Influencer. Preisen Prominente (Sportler, Schauspieler) Produkte via Web oder Social Media an, liegt deshalb noch kein Gewerbe vor. „Influencer bekommen Werbegelder dafür, dass sie berühmt sind.
Diese Tätigkeit kann daher grundsätzlich ohne Gewerbeberechtigung ausgeübt werden“, heißt es in einem Schreiben des Ministeriums. Begründung: Influencer würden Werbeeinnahmen als Werbeträger erhalten und nicht als Werbeunternehmer. Medien-, steuer- und sozialrechtliche Bestimmungen sind davon unberührt.
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