Wer zahlen muss, wenn Banken pleitegehen
Es ist eine der wichtigsten Lehren, die die EU aus den vergangenen Jahren ziehen will: Angeschlagene Banken sollen künftig nicht mehr ganze Staaten ins Wanken bringen, die Rettung maroder Institute nicht weiter nationale Budgets belasten.
Zu diesem Zweck wird seit einem Jahr an der Bankenunion gebaut, die aus drei Elementen besteht: Erstens eine gemeinsame Aufsichtsbehörde – systemrelevante Banken sollen der Europäischen Zentralbank unterstehen, darauf hat man sich schon geeinigt. Zweitens eine gemeinsame Einlagensicherung – doch reichere Staaten zögern bisher, mit dem Geld ihrer Sparer für die Guthaben in ärmeren Ländern einzustehen.
Banken-Abwicklung vorerst gescheitert
Den dritten Baustein bildet ein Regelwerk für die Banken-Abwicklung. Die Marathonverhandlungen der EU-Finanzminister über gemeinsame Regeln für die Abwicklung maroder Banken sind vorerst gescheitert. Die Ressortchefs wollten sich in der kommenden Woche wieder treffen, berichteten Diplomaten am frühen Samstagmorgen nach 19-stündigen Debatten in Luxemburg. Es geht darum, bei Bankenschieflagen die gebeutelten Steuerzahler in den Mitgliedstaaten zu entlasten. Die Bankenrettung ging in der Krise vor allem auf die Kosten der Bürger. Stattdessen sollen Aktionäre und Gläubiger stärker in die Pflicht genommen werden.
Zahlungs-Reihenfolge
Eine zentrale Frage: Wie viel Flexibilität sollen die nationalen Behörden haben, wenn sie eine Pleite-Bank abwickeln? Einige Länder, darunter Österreich und Deutschland, wünschen sich möglichst klare und starre Regeln, in welcher Reihenfolge Bank-Aktionäre, Besitzer von Anleihen und „normale“ Sparer im Pleitefall zahlen sollen. „Es gibt die Erwartung der Märkte, dass es in einem einheitlichen Bankenmarkt, der ja existiert, auch einheitliche Spielregeln gibt“, sagt Finanz-Staatssekretär Andreas Schieder. Andere Länder wie Schweden und Großbritannien wollen viel Freiraum: Jeder Staat soll selbst entscheiden, wen er zur Kasse bittet.
Unter dem Kürzel MREL (Minimum Requirement for Eligible Liabilities) geht es darum, wie viel von welcher Art Kapital (Aktien, Anleihen, Guthaben) eine Bank für den Notfall parat haben muss. Hier wollen die Finanzminister einheitliche Regeln, die genaue Quote soll national für jede Bank festgelegt werden.
Nicht zuletzt soll es zur Entlastung der Steuerzahler für die Abwicklung von Banken einen eigenen Fonds geben, der von der Branche gespeist wird. Offen war bis zuletzt, wie hoch die Beiträge sein sollen und was als Grundlage dient. Im Gespräch waren 0,5 bis zwei Prozent entweder aller Verbindlichkeiten oder nur der gesicherten Einlagen.
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