Welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben

Welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben
All-In-Verträge, Konkurrenzklausel & Co. – kennen Sie Ihre Rechte?

Seit Anfang 2016 gibt es einige Neuerungen im Arbeitsrecht, die Verbesserungen und mehr Transparenz mit sich bringen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Mehr Transparenz bei All-In-Verträgen

In den vergangenen Jahren wurde es immer häufiger Usus, sogenannte Pauschaltentgeltvereinbarungen mit dem Dienstnehmer zu vereinbaren. Die Novelle hat neue rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. Bei Vereinbarungen, die ab 1.1.2016 getroffen werden, muss der Grundlohn bzw. das Grundgehalt ohne Zulagen und Zuschläge für die Normalarbeitszeit klar ausgewiesen sein.

Ersatz von Ausbildungskosten neu geregelt

Wenn Arbeitsgeber die Ausbildung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin finanzieren, dann dürfen sie bei Beendigung des Dienstverhältnisses die Ausbildungskosten zurückverlangen. Das muss jedoch vertraglich vereinbart werden. Bei Vereinbarungen, die ab dem 29.12.2015 geschlossen wurden, gilt nun eine verkürzte Frist von vier Jahren, innerhalb jener die Ausbildungskosten vom Dienstgeber zurückverlangt werden können. Neu ist auch, dass die Rückforderung von Monat zu Monat geringer wird.

Überarbeitete Konkurrenzklauseln

Mit einer Konkurrenzklausel verpflichtet sich der Arbeitnehmer, bis zu einem Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in der Branche des früheren Arbeitgebers tätig zu werden. Wer sich nicht daran hält, muss in vielen Fällen hohe Vertragsstrafen zahlen. Damit die Konkurrenzklausel wirksam wird, muss das letzte Bruttogehalt vor Dienstende eine bestimmte Grenze überschreiten. Für neue Vereinbarungen ab 29.12.2015 muss im Jahr 2016 ein Monatsgehalt von 3.240 Euro überschritten werden.

Recht auf Kopie der Lohnabrechnung

Auf der Abrechnung der monatlichen Bezüge müssen künftig sowohl die Entgeltansprüche als auch die Aufwandsentschädigungen angegeben sein. Dienstnehmer haben außerdem seit Anfang 2016 einen zivilrechtlichen Anspruch auf die Kopie der Abrechnung ihrer Bezüge sowie der Anmeldung zur Sozialversicherung.

Vorinformation von Teilzeitbeschäftigten über Vollzeitstellen

Ist geplant, eine Stelle im Unternehmen mit höherem Arbeitszeitausmaß oder eine Vollzeitstelle auszuschreiben, müssen Teilzeitbeschäftigte nun vorher darüber informiert werden. So haben Teilzeitbeschäftigte leichter die Möglichkeit, Stunden aufzustocken.

Mehr Informationen finden Sie hier.

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