Weiterhin kein Konsens bei den Maklerprovisionen
Auch wenn bereits im März eine Einigung der Regierungsparteien verkündet wurde, wird es mit der Abschaffung der Maklergebühren für Mieter so rasch nichts werden. Die Neuregelung hätte mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten sollen. Nun gibt es aber zwischen der ÖVP und den Grünen keinen Konsens in der Frage, wie man Umgehungsgeschäfte verhindern kann.
Drei Monatsmieten
Derzeit müssen bei einer Neuvermietung die künftigen Mieter die Maklerprovision in Höhe von maximal zwei Bruttomonatsmieten bezahlen. Das gilt auch, wenn der Vermieter den Makler engagiert hat. Künftig soll es ein Bestellerprinzip geben. Wer den Makler engagiert, muss ihn auch bezahlen. Das ist fast immer der Vermieter. Die Neureglung soll nur für Mietverträge gelten und nicht für den Verkauf von Immobilien. Bei einem Verstoß gegen die neuen Vorgaben sind Verwaltungsstrafen von bis zu 3.600 Euro vorgesehen. Auch der Verlust der Gewerbeberechtigung ist möglich.
Die Einigung der Regierungsparteien im März bezog sich lediglich auf das Bestellerprinzip, nicht jedoch auf die konkrete Ausformulierung des Gesetzes. Es gibt durchaus Möglichkeiten für die Vermieter das Bestellerprinzip zu umgehen. Etwa wenn sich der künftige Mieter bei einer vom Vermieter organisierten Wohnungsbesichtigung an den Makler wendet, weil er einziehen will. Dann hat der Mieter den Makler beauftragt.
Im Justizministerium heißt es, man sei weiterhin an einer raschen Umsetzung der neuen Regelung für Maklerprovisionen interessiert. Es bedürfe allerdings einer „Nachschärfung“ um Umgehungsgeschäfte zu vermeiden. Im ÖVP-Parlamentsklub will man laufende Verhandlungen nicht kommentieren. Wann es zu einer Einigung und einer Beschlussfassung im Parlament kommt, ist derzeit nicht absehbar.
Heftige Kritik
Von der Immobilienwirtschaft kam schon im Frühjahr heftige Kritik an den Reformplänen. Georg Spiegelfeld, Präsident des Netzwerks Immobilienring, sprach von „populistischen Aussagen, mit denen die gesamte Branche diffamiert wird“. Michael Ehlmaier, Geschäftsführer von EHL Immobilien sieht im Bestellerprinzip „kein adäquates Mittel, um Wohnen günstiger zu machen.“
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