Was Steuerzahler nächstes Jahr erwartet
Das Jahr 2016 neigt sich dem Ende entgegen und damit auch ein Steuerjahr. "Damit Ausgaben noch heuer von der Steuer abgesetzt werden können, müssen diese bis spätestens 31. Dezember bezahlt werden", sagt Franz Schmalzl, Steuerberater und Mitglied des Vorstandes der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. "Vor Jahresende empfiehlt sich daher zu überlegen, ob das Vorziehen von Ausgaben, zum Beispiel Werbungskosten, Sinn macht."
Werbungskosten sind Ausgaben, die beruflich veranlasst sind und im direkten Zusammenhang mit dem ausgeübten Arbeitsverhältnis stehen (z.B. Aus- und Fortbildungskosten, Pendlerpauschale, Gewerkschaftsbeiträge, Arbeitskleidung, Computer, Handy, Internet, Werkzeuge, Fachliteratur, Reisekosten usw). Werbungskosten sind entsprechend nachzuweisen (Rechnungen, Fahrtenbuch) und wirken sich steuerlich nur aus, sofern sie insgesamt 132 Euro übersteigen.
Sonderausgaben
Daneben können auch Sonderausgaben (für Kranken-, Unfall-, Pensions- und Lebensversicherungen, Spenden, Kirchenbeiträge, Wohnraumschaffung und -sanierung) sowie außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Krankenhaus, Arzt, Medikamente, Rezeptgebühr, Kurkosten, Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim, für häusliche Pflege oder Betreuung von Angehörigen, Begräbniskosten, Kinderbetreuungskosten usw.) geltend gemacht werden.
Apropos Spenden: Ab 2017 getätigte Spenden werden nur noch als Sonderausgaben anerkannt, wenn diese der Finanzverwaltung von der spendenempfangenden Organisation im Wege eines automatischen Datenaustauschs gemeldet werden. Sollte diese dem nicht nachkommen, wird die Organisation von der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen gestrichen. Das heißt, die Spender dieser Organisation können ihre Beiträge nicht mehr steuerlich absetzen.
Für Klein- und Mittelunternehmen zahlt es sich aus, Investitionen ins nächste Jahr zu verschieben. Grund ist die so genannte Investitionszuwachsprämie. Heimische Unternehmen können ab nächstem Jahr von einer Prämie in Höhe von 15 Prozent (Investitionszuwachs zwischen 50.000 und 450.000 Euro für Unternehmen bis 49 Mitarbeiter) bzw. 10 Prozent (Investitionszuwachs zwischen 100.000 und 750.000 Euro, 50 bis 250 Mitarbeiter) profitieren.
Der Investitionszuwachs berechnet sich nach dem Durchschnitt der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Anlagevermögens der drei vorangegangen Jahre. Wer in den Genuss kommen will, muss beachten, dass der Erwerb von Grund und Boden, Beteiligungen und Fahrzeugen ausgenommen ist. Hinzu kommt: Die Prämie ist 2017 sowie 2018 mit je 87,5 Millionen Euro gedeckelt. Die Prämie wird in Reihenfolge der Einreichung der Anträge ausgezahlt.
Registrierkassen
Das viel diskutierte Thema Registrierkasse beschäftigt die betroffenen Unternehmen auch 2017. Mit 1. April tritt die verpflichtende technische Sicherheitseinrichtung der Kassen in Kraft. Die Sicherheitseinrichtung dient dem Schutz vor Manipulation der in der Registrierkasse gespeicherten Daten.
Der Manipulationsschutz wird am Beleg als computerlesbarer QR-Code sichtbar. Hinter dem QR-Code verbirgt sich eine individuelle Signatur des jeweiligen Unternehmers. Mit dieser Signatur werden die Barumsätze der Registrierkasse in chronologischer Reihenfolge miteinander verkettet. Bis April müssen auch alle Kassen beim Finanzamt registriert sein.
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