VW-Skandal: Erste Klagewelle von österreichischen Aktionären

VW-Werk in Wolfsburg
Anleger werfen VW die Verletzung der Ad-hoc-Meldepflicht vor. Kursverluste betragen von bis zu je 50.000 Euro.

Die Abgasaffäre beim deutschen Volkswagen-Konzern wird nun auch die österreichischen Gerichte beschäftigen. Der Wiener Kapitalmarkt-Anwalt Lukas Aigner, der sich in den Fällen AvW, Madoff und der Linzer Swap-Affäre einen Namen gemacht hat, startet nächste Woche eine erste Klagewelle.

Er wird Zug um Zug für mehr als hundert österreichische VW-Aktionäre Schadenersatz-Klagen gegen den Autohersteller einbringen. VW wird darin vorgeworfen, kursrelevante Informationen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal nicht zeitgerecht per Ad-hoc-Meldung veröffentlicht und Anlegerschutzgesetze verletzt zu haben.

"Spätestens Anfang 2014 waren die kritischen veröffentlichungspflichtigen Informationen in der Führungsetage des VW-Konzerns bekannt, das hat der US-Chef von VW vor dem US-Kongress eingeräumt", sagt Aigner im Gespräch mit dem KURIER. "Volkswagen hätte schon damals das Anlegerpublikum über die wahren Fakten informieren müssen. Insbesondere darüber, dass gegen VW Ermittlungsverfahren von US-Behörden geführt werden, Emissionsangaben von Fahrzeugen des VW-Konzerns in Zweifel gezogen werden und allfällige Bußgelder im Raum stehen." Nachsatz: "Niemand hat erwartet, dass sich VW selbst des Betruges bezichtigt. VW hätte entsprechende Mitteilungen auch objektiv formulieren können."

Hohe Schäden

Laut Aigner sind die Aktionäre somit getäuscht worden. Sie haben die VW-Aktien zu teuer gekauft, weil der Skandal über Monate hinweg verheimlicht und nicht in den Aktienkurs eingepreist wurde.

Der Kurssturz nach Platzen des Skandals Ende September 2015 hätte zu massiven Verlusten bei seinen Mandanten geführt. "Die Schäden meiner Klienten liegen zwischen 10.000 und 50.000 Euro", sagt der Wiener Anwalt.

Indes teilte VW Aigner kürzlich schriftlich mit: "Wir sind der Überzeugung, dass Volkswagen seine kapitalmarktrechtlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt hat."

"Gute Erfolgschancen"

"Ich schätze die Erfolgschancen für Klagen wegen der Verletzung der Ad-hoc-Meldepflichten für gut ein", sagt Wilhelm Rasinger vom österreichischen Interessenverband für Anleger (IVA) zum KURIER. "Wir schließen uns der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz DSW an und orientieren uns an deren Vorgehen." Die DSW ist der größte Anlegerschutzverband Deutschlands. Rund 6500 VW-Aktionäre haben sich bereits der deutschen DSW-Sammelklage-Aktion www.wolfsburggate.de angeschlossen. Für einen britischen Pensionsfonds haben die DSW-Anwälte, die Kanzleien Nieding+Barth und Müller Seidel Vos, am Mittwoch dieser Woche eine erste Schadenersatzklage wegen Verletzung der Kapitalmarkt-Informationspflichten eingebracht.

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