VW-Rückruf: Bei Weigerung droht Verlust der Zulassung

Auto beim Abgas-Test
Teilnahme am Software-Update ist verpflichtend. Ansonsten drohen schwerwiegende Konsequenzen.

In wenigen Tagen startet der Volkswagen-Konzern auch in Österreich den Rückruf jener 388.000 Fahrzeuge, die von der Abgas-Manipulation betroffen sind. In einer ersten Welle werden 2300 Stück des Pick-Up-Modells Amarok mit Zwei-Liter-Hubraum in eine der Werkstätten zu einem Software-Update beordert. Betroffen sind die Baujahre 2011 bis 2013. In einer zweiten Welle kommen die Passat-Modelle mit Zwei-Liter-Motoren an die Reihe. Korrektur der Redaktion: Laut Porsche Holding, dem General-Importeur, betrifft der Rückruf dieser beiden Modelle nicht den Kohlendioxid-Ausstoß, sondern die Stickoxidwerte.

Ministerium rechnet nicht mit Weigerungen

Laut Richard Mieling, Sprecher des Generalimporteurs Porsche Holding, müssen die Besitzer betroffener Fahrzeuge dieser "Einladung" auch nachkommen. Sie werden jetzt nochmals von VW angeschrieben und können dann in ihrer Stamm-Werkstätte einen Termin vereinbaren.

"Eine Teilnahme am Rückruf ist verpflichtend, weil sich in diesem Fall die Typengenehmigung ändert", bestätigt ein Sprecher des österreichischen Verkehrsministeriums dem KURIER." "Wenn jemand nicht teilnimmt, wird ihm nochmals ausdrücklich nahelegt, mitzumachen." Im Ministerium geht man aber davon aus, dass Weigerungen die Ausnahme sein werden.

Keine direkte Sanktion

"Ein wirkliche gesetzliche Verpflichtung teilzunehmen, im Sinne, ich kann ihn bei Strafe dazu zwingen, sehe ich nicht", sagt ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka zum KURIER. "Wenn der Fahrzeughalter eines betroffenen Fahrzeuges am Rückruf nicht teilnimmt, ist er schön dumm, weil eine Verbesserung am Fahrzeug vorgenommen wird, die ihn nichts kostet." Außerdem wird ein solches mangelhaftes Fahrzeug, wenn man es weiter verkaufen will, kaum einen Käufer finden.

Letzte Konsequenz: Verlust der Zulassung

"Vonseiten der Behörden und des Staates kann Druck auf die Zulassungsbesitzer ausgeübt werden, weil im Raum steht, dass nach Abschluss der Rückrufaktion die Typengenehmigung für die betroffenen Fahrzeuge europaweit aufgehoben wird", sagt die ÖAMTC-Juristin. "Dann kann man dem Fahrzeug die Zulassung aberkennen und sie können mit den Fahrzeug nichts mehr machen."

Offenbar will man die betroffenen "Stinker" von Europas Straße nehmen. Auch das Verkehrsministerium geht davon aus, dass nur eine beharrliche Teilnahme-Verweigerung schwerwiegende Folgen haben wird. "In letzter Konsequenz könnte die Zulassung des Pkw für ungültig erklärt werden", heißt es aus dem Ministerium.

Nach Angaben des ÖAMTC hat Volkswagen angekündigt, das reine Software-Update bloß ins Service-Heft des Fahrzeuges einzutragen.

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