VKI: Geld zurück für Kunden der Tiwag

VKI stellt Mustertext zur Gebühren-Rückforderung zur Verfügung
Kunden des landeseigenen Tiroler Energieversorgers erhalten Geldersatz oder einen Gutschein.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat sich mit dem landeseigenen Tiroler Energieversorger Tiwag in Sachen Preisanpassungsklausel verglichen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte im Herbst 2019 eine Preisanpassungsklausel der EVN für unzulässig erklärt, wodurch auch die Grundlage für Preiserhöhungen der Tiwag im Jahr 2019 fiel.

Nun sollen alle Betroffenen Geldersatz oder einen Gutschein für die Preisdifferenz zwischen 2018 und 2019 erhalten.

Das teilte der VKI in einer Aussendung am Donnerstag mit. Die Refundierung soll entweder durch einen Gutschein oder mittels Banküberweisung erfolgen. Betroffene Haushalte mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch könnten in der Regel mit einer Kompensation von 45 Euro rechnen.

Anmeldung beim VKI

Der Gutschein sei im Onlineportal der Tiwag erhältlich und könne bis 31. Dezember 2023 beim Partnerunternehmen e-tec electronic GmbH eingelöst werden. Voraussetzung für die Überweisung des pauschalen Geldersatzes sei eine kostenlose Anmeldung beim VKI bis spätestens 10. Jänner 2021. Auch ehemalige Kunden hätten Anspruch auf Refundierung. Entsprechende Informationen würden laut einer Aussendung Ende Oktober 2020 von der Tiwag an bestehende Kunden versandt.

Nachdem der OGH im Oktober 2019 eine Preiserhöhungsklausel des niederösterreichischen Energieversorgers EVN für unzulässig erklärt hatte, war es in einigen Bundesländern bereits zu einer Einigung des VKI mit Stromanbietern gekommen, die eine analoge Klausel verwendet hatten. Kunden in Niederösterreich, Wien, Salzburg, dem Burgenland und der Steiermark bekamen daraufhin das Geld für bereits bezahlte Preisaufschläge retour.

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