VKI erhöht Druck auf Lyoness

Lyoness.
Gericht hält 61 Klauseln in Geschäftsbedingungen für gesetzeswidrig, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die umstrittene Grazer Einkaufsgemeinschaft Lyoness, die laut eigenen Angaben in 46 Märkten tätig ist und mehr als vier Millionen Mitglieder zählt, muss eine herbe rechtliche Niederlage einstecken. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die Grazer wegen 61 fragewürdiger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Zusatz-AGB geklagt - mit großem Erfolg. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hat nunmehr sämtliche 61 Klauseln für gesetzeswidrig und damit unwirksam erklärt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Das gab es soweit ich überblicke noch nie, dass so viele Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens als intransparent für gesetzwidrig und unwirksam erklärt worden sind“, meint VKI-Juristin Ulrike Wolf. Die Konsumentenschützer haben die „Erweiterten Mitgliedsvorteile“ für jene Mitglieder, die das „System Lyoness“ aktiv als „Premiummitglieder“ (vormals Businesspartner) für eine verwirrende Vielfalt von in Aussicht gestellten Vorteilen weiterverbreitet haben, als intransparent und gröblich benachteiligend eingeklagt.

Der VKI wirft Lyoness vor, dass die „erweiterten Mitgliedsvorteile“ viele Menschen dazu verleitet hätten, zwischen 2000 und 25.000 Euro an Lyoness zu bezahlen, um diese Vorteile nutzen zu können. Betroffene hätten jedoch berichtet, so die Verbraucherschützer, dass sie "die ihnen in Aussicht gestellten Vorteile nicht oder nur ungenügend erhalten" haben. Viele wollten ihre Verträge mit Lyoness beenden und ihr Geld zurück. Dazu seien bis heute eine Reihe von Klagen bei verschiedenen Gerichten anhängig.

Unübersichtliches Regelwerk

Das HG Wien hat sich nun der Rechtsansicht des VKI angeschlossen, dass sich Lyoness in seinen AGB eines unübersichtlichen Regelwerks bedient, welches durch zahlreiche Verweise, Weiter- und Rückverweise jede Überblickbarkeit verliert und letztlich als intransparent im Sinne des § 6 Abs 3 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) bezeichnet werden muss. Ein Geschäftsmodell darf eben nur so „komplex“ ausgestaltet werden, dass es (in AGB) immer noch einigermaßen verständlich darstellbar ist. Dem werden diese 61 Klauseln in den AGB und Zusatz-AGB von Lyoness laut Gerichtsentscheid offenbar nicht gerecht.

Sammelklage in der Pipeline

Der VKI will nun prüfen, ob er jenen Geschädigten, die über keine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung verfügen, eine Sammelklage anbieten wird, um die einbezahlten Gelder zurückzufordern, kündigt VKI-Jurist Peter Kolba an. Die entsprechenden Vorbereitungen werden laut Kolba bereits getroffen. Dabei würde das Prozesskostenrisiko durch Beiziehung eines Prozesskostenfinanzierers abgesichert. Der Finanzierer würde in Form einer Erfolgsquote partizipieren.

Die Einkaufsgemeinschaft Lyoness ist als Cash-Back-Card-Unternehmen im Jahr 2003 vom Grazer Hubert Freidl gegründet worden und beschäftigt laut eigenen Angaben heute 1000 Mitarbeiter. Im 2013 wurde die Zahl der Mitglieder mit 2,4 Millionen Euro und ein Umsatz von 1,2 Milliarden Euro angegeben.

Verdacht: Pyramidenspiel und Betrug

"Wir sind gerade dabei das Urteil zu analysieren und zu prüfen, das wir erst vor eineinhalb Stunden halten haben", sagt Lyoness-Sprecher Mathias Vorbach auf Anfrage zum KURIER. Indes bestätigt Vorbach, dass nach wie vor eine Ermittlungverfahren wegen des Verdachts des Betruges und des Betreibens eines Pyramidenspiels bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) anhängig ist.

"Ich bin nicht auf dem aktuellsten Stand, unsere Juristen sind aber im engen Informationsaustausch mit den Behörden", sagt Vorbach zum KURIER. "Wir weisen die Vorwürfe zurück und sind weiterhin der Ansicht, dass die Ermittlungen eingestellt werden."

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