VKI einigt sich auch mit Energie Burgenland zu Preisklausel

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Nach OGH-Entscheidung: Bonuspunkte-Gutschrift oder Geld für Haushaltskunden bei zu hoher Strom- oder Gasrechnung.

Wie mit der EVN und der Wien Energie hat sich der Verein für Konsumenteninformation (VKI) nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu einer Preiserhöhungsklausel auch mit der Energie Burgenland auf einen Vergleich zugunsten der Verbraucher geeinigt. Die betroffenen Konsumenten erhalten entweder eine Bonuspunkte-Gutschrift oder Geld, im Schnitt geht es um jeweils 50 Euro.

Im Herbst 2019 hatte der OGH eine Preisanpassungsklausel des niederösterreichischen Versorgers EVN für unzulässig erklärt, die es ermöglicht hatte, Preiserhöhungen ohne Obergrenzen vorzunehmen. Diese Klausel hatte auch die Energie Burgenland verwendet, der gemeinsam mit EVN und Wien Energie das Vertriebs-Joint-Venture EnergieAllianz gehört.

Mit dem OGH-Spruch fiel die Grundlage für vergangene Preiserhöhungen weg - bei der Energie Burgenland betrifft dies eine Preisanhebung vom 1. Oktober 2018, wie der VKI am Mittwoch erklärte.

Dem Vergleich zufolge wird die Energie Burgenland bei den Stromtarifen Optima Basis, Optima Komfort, Optima Plus, Optima Wärme, Optima Premium und Allstrom sowie bei den Erdgastarifen Optima Basis und Optima Komfort allen betroffenen Haushaltskunden den sich aus der damaligen Preiserhöhung ergebenden Differenzbetrag als Bonuspunkte gutschreiben. Basis ist der jeweilige Verbrauch von Oktober 2018 bis September 2019. Die Bonuspunkte gelten 3 Jahre lang.

Alternativ kann man sich den Betrag per Banküberweisung refundieren lassen. Dafür ist eine kostenlose Anmeldung beim VKI unter https://verbraucherrecht.at/energieburgenland nötig. Die Meldung muss bis Ende Oktober erfolgen. Basis ist auch hier der selbe Verbrauchszeitraum.

Betroffene Haushalte mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch könnten in der Regel mit einer Kompensation von 50 Euro rechnen, hieß es in einer Aussendung. Auch ehemalige Kunden, die jetzt nicht mehr von der Energie Burgenland beliefert werden, aber von der Preiserhöhung betroffen waren, können die Refundierung erhalten - ebenfalls per Anmeldung beim VKI.

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