VfGH lässt Luxuspensionisten abblitzen

Verfassungsrichter lehnten Behandlung der Anträge gegen Kürzung der Ruhebezüge ab.
Pensionisten von WKÖ, EVN und Verbund stellten Anträge gegen Kürzung der Ruhebezüge.

Nach den Nationalbank-Pensionisten sind nun auch Ex-Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Österreich, des niederösterreichischen Energieversorgers EVN und des Verbund-Konzerns im Kampf gegen die Kürzung von Luxuspensionen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgeblitzt. Die entsprechenden Anträge lehnten die Verfassungsrichter in ihrer Dezembersession ab, wie das Gericht heute, Montag, mitteilte.

Vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung - vor allem des Erkenntnisses zu den Nationalbank-Pensionen - seien die behaupteten Verfassungswidrigkeiten so wenig wahrscheinlich, dass die Anträge "keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben", so die Begründung. Die Verfassungsrichter sahen daher von einer Behandlung der Anträge ab.

Nationalbank

Mitte November hatte der VfGH sein Erkenntnis über die Rechtmäßigkeit der Kürzung von Betriebs- bzw. Sonderpensionen bei Pensionisten der Nationalbank veröffentlicht. Die gesetzlichen Eingriffe in die Luxuspensionen sind demnach nicht verfassungswidrig. Der Nationalrat hatte Teile des 2015 in Kraft getretenen Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes (SPBegrG) in Verfassungsrang gehoben.

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