Verspäteter Zug? Mehr Geld zurück
Hat der Zug wieder einmal gefühlte Ewigkeiten Verspätung, könnte das mühselige Warten in Zukunft zumindest im Nachhinein kräftig entschädigt werden. Denn setzt sich das Europäische Parlament mit seinen gestern beschlossenen Forderungen durch, werden die Rechte von Bahnpassagieren europaweit massiv ausgeweitet.
So etwa sollen die bereits jetzt geltenden Entschädigungszahlungen für verspätete Züge verdoppelt werden. „Konkret werden Entschädigungen fällig, wenn der Zug mehr als 60 Minuten verspätet ist“, sagt Claudia Schmidt, Verkehrssprecherin der ÖVP im EU-Parlament. „Von 60 bis 90 Minuten müssen 50 Prozent des Fahrkartenpreises retourniert werden. Von 90 bis 120 Minuten 75 Prozent und ab zwei Stunden der gesamte Fahrpreis.“
Auch bei „außerordentlichen Umständen“ wie etwa schwere Unwetter oder Terroranschläge werden die Bahnbetreiber künftig Ticketkosten rückerstatten müssen.
Einheitliche Formulare
Ein einheitliches EU-Formular in der jeweiligen Landessprache und in Englisch soll dem Bahnkunden zudem den Weg zur Entschädigungszahlung erleichtern. Denn genau dies hatte zuletzt der Europäische Rechnungshof bekrittelt: Passagierrechte für Bahn, Bus, Flugzeug und Schiff existierten zwar in der Europäischen Union. Doch mangle es an Informationen und Transparenz. „Viele Passagiere sind sich über ihre Rechte nicht bewusst oder haben Probleme, sie durchzusetzen“, kritisierte Rechnungshofprüfer George Pufan.
Hintergrund der Stärkung der Passagierrechte für Bahnkunden ist nicht zuletzt der Umweltgedanke. „Allein aus Klimaschutzgründen müssen wir endlich mehr Anreize schaffen, damit in Zukunft mehr Menschen mit der Bahn reisen“, sagt Karoline Graswander-Hainz, Verkehrssprecherin der SPÖ-EU-Abgeordneten.
Zu diesen Anreizen gehört auch: Menschen mit Behinderungen sollen künftig einfacher Bahn fahren können. Hilfeleistungen am Bahnsteig für sie sollen schneller und effizienter werden.
Das Rad ist mit dabei
Und massiv erweitert wird die Möglichkeit, Fahrräder im Zug mitnehmen zu dürfen – auch in Hochgeschwindigkeitszügen, Langstrecken-, grenzüberschreitenden und lokalen Zügen. Alle neuen Reisezüge müssen über einen gekennzeichneten Bereich verfügen, der für die Beförderung von Fahrrädern vorgesehen ist.
Diese neuen Vorschriften könnten 2020 in Kraft treten. Zuvor müssen die erweiterten Passagierrechte für Eisenbahnkunden allerdings noch in Verhandlungen mit den EU-Mitgliedsstaaten bestätigt werden.
Einmal angenommen, gelten sie für alle Schienenverkehrsarten – ob privat, öffentlich, regional oder international.
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