Verhandlungsstart für neuen Tourismus-KV

Wintersportler und Urlauber in Lech am Arlberg
Beschlossene Sache ist bereits, dass der Mindestlohn in der Tourismusbranche ab Mai 2018 auf 1.500 Euro brutto angehoben werden soll. Außerdem soll es, ausgehend vom Regierungsprogramm, um neue Arbeitszeitregelungen gehen.

Am Dienstag findet die erste Verhandlungsrunde der Sozialpartner für einen neuen Tourismus-Kollektivvertrag statt. Eingeläutet wurden die Gespräche vergangene Woche mit einem Tourismus-Gipfel von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und den Tourismus-Sprechern der Parteien, der überraschend harmonisch über die Bühne ging.

Die Sozialpartner beteuerten nach dem Gipfel, dass in Zukunft mehr das Positive in der Branche herausgestrichen werden soll. Einig waren sich die Verhandler auch darüber, dass die Mobilität der Arbeitnehmer gefördert und die Berufsschulzeit verlängert gehören.

Saisonale Arbeitslosigkeit

Einig sind sich die Branchenvertreter des Weiteren darüber, dass das Problem der saisonalen Arbeitslosigkeit angegangen werden muss. Hier schwebt ihnen eine ähnliche Regelung wie am Bau mit der Bauarbeiter-Urlaubs-und Abfertigungskasse vor. Sie verwaltet die Urlaubs- und Abfertigungsansprüche und die Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigung.

Weit heikler sind schon das Thema Arbeitszeitverlängerung und die unbezahlten Pausen, zum Beispiel zwischen der Zubereitung des Frühstücks und des Abendessens. Die Arbeitgeber hätten gerne eine maximal erlaubte Arbeitszeit von zwölf Stunden am Tag und reduzierte Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen. Derzeit sind als Richtwert elf Stunden Ruhe vorgeschrieben.

Die Arbeitnehmer hingegen wünschen sich eine bessere Planbarkeit ihrer Arbeitszeiten und familienfreundlichere Regelungen. Außerdem kritisieren sie, dass Überstunden oft nicht bezahlt würden.

200.000 Beschäftigte

Ausgangslage für das Feilschen um mehr Lohn und Gehalt sowie ein geändertes Rahmenrecht ist die Klage der Hoteliers und Gastronomen, dass sie zu wenig Personal finden - bei gleichzeitig über 42.000 Arbeitslosen in der Branche. In einem Punkt ist man sich jedenfalls schon einig: Der Mindestlohn wird von derzeit 1.420 auf 1.500 Euro brutto angehoben - allerdings erst im Mai 2018. Von den rund 200.000 Beschäftigten in der Branche verdient laut Gewerkschaft die Hälfte nur den Mindestlohn.

Mit dem neuen KV soll auch der Streit zwischen der Verkehrs- und Tourismusgewerkschaft vida und dem Caterer Do & Co für das Service "Henry am Zug" geklärt werden. Wie berichtet will Do & Co-Chef Attila Dogudan den ÖBB-Auftrag - nach Strafen durch das Arbeitsinspektorrat - gerne loswerden. Er beschwert sich, dass die Arbeitszeitregelungen ungeeignet seien, um ein Geschäft zu machen - die vida wiederum meint, dass die Gesetzeslage bei Vertragsunterzeichnung bekannt war und sich eben sein Angebot an den Auflagen orientieren hätte müssen.

Nagelprobe für Regierungsprogramm

Der neue Kollektivvertrag für Hoteliers und Gastronomen ist gleichzeitig auch eine erste Nagelprobe für das neue Arbeitsprogramm der Regierung. Diese hat den Sozialpartnern bis zum Sommer Zeit gegeben, sich auf eine neue Arbeitszeitregelung zu einigen. Anderenfalls soll der Gesetzgeber Fakten schaffen.

Zumindest bei der Höhe des Lohnabschlusses wird bei den KV-Verhandlungen mit wenig Überraschendem gerechnet. Seit der Herbstlohnrunde des Vorjahres schließen nahezu alle Berufsgruppen mit einer Erhöhung von 1,3 bis 1,4 Prozent brutto ab. Dies entspricht der Inflation von zuletzt 1,4 Prozent.

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