Vergabeverfahren künftig nur elektronisch

Vergabeverfahren künftig nur elektronisch
Gesetzesänderung. Mehr Effizienz erwartet. Ausgenommen bleiben Aufträge unter 100.000 Euro.

Aufträge in der Höhe von mehr als 50 Milliarden Euro werden jährlich in Österreich durch Bund, Länder, Gemeinden und Unternehmen, die einen öffentlichen Auftrag erfüllen, vergeben. Nach einer im März veröffentlichten EU-Richtlinie sind diese Vergabeverfahren künftig ausschließlich elektronisch abzuwickeln – von der Ausschreibung, über die Kommunikation während der Begutachtung bis hin zur Vergabe.

Umsetzung bis 2018

Bis 2016 müssen die Vergabegesetze der Mitgliedsstaaten kompatibel mit EU-Recht sein. 2018 tritt die Regelung schließlich für alle öffentlich auszuschreibenden Aufträge in Kraft. Ausgenommen davon bleiben Aufträge unter 100.000 Euro. Die EU will dadurch die Effizienz steigern. Alleine in Österreich könnten bis zu 590 Millionen Euro eingespart werden, schätzt das Finanzministerium.

Der Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ), ein gemeinnütziger Verein, der Informationen zwischen Auftragnehmern und Auftraggebern vermittelt, rät zu einem sofortigen Umstieg auf die elektronische Abwicklung. "Wer jetzt schon elektronische Angebote abgibt, ist bestens auf die Umstellung vorbereitet", sagt ANKÖ-Geschäftsführer Alfred Jöchlinger. Das Interesse ist aber laut einer Umfrage unter ANKÖ-Kunden verhalten. "Jeder Zweite will es, aber nur jeder Fünfzigste tut es."

Grundvoraussetzung für das Einreichen von digitalisierten Angeboten ist eine elektronische Signatur. Zur Auswahl stehen die Signatur mit dem Handy oder mit Bürgerkarte. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Bieter nur vollständige Unterlagen erhalten.

Möglicher Nachteil der elektronischen Vergabe: Eingelangte Angebote könnten von Mitbewerbern gehackt und in der Folge unterboten werden. "Da solche Übergriffe in das Strafrecht fallen, muss davon ausgegangen werden, dass das nur Einzelfälle bleiben werden", sagt der auf das Vergaberecht spezialisierte Anwalt Matthias Öhler. Er sieht mit dem neuen Verfahren Chancen für mehr Transparenz und besser Nachvollziehbarkeit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge – mit mehr Einsicht für die Bürger.

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