Böse Überraschung: Urlaube können auch nach dem Buchen teurer werden

Urlaube werden teurer. Bei Pauschalreisen können sich die Preise selbst nach dem Buchen noch erhöhen.
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Der Preis für Kerosin hat sich aufgrund der geopolitischen Turbulenzen deutlich verteuert. Seit Jahresbeginn hat sich der Preis auf rund 1.650 Dollar pro Tonne fast verdoppelt. Für die Reisebranche ist das Flugbenzin ein zentraler Kostenfaktor. Bei Flugreisen macht Treibstoff bis zu 30 Prozent der operativen Gesamtkosten einer Airline aus. 

Erste Airlines erhöhen ihre Ticketpreise

Für das laufende Jahr hat zum Beispiel die Lufthansa-Gruppe, zu der auch die AUA gehört, ihren Treibstoffbedarf laut Lufthansa-Boss Carsten Spohr zu mehr als 80 Prozent abgesichert. Trotzdem schlagen sich die Mehrkosten für die nicht abgesicherte Kerosinmenge mit 1,5 Milliarden Euro zu Buche. Die gestiegenen Kosten zwingen die Lufthansa-Gruppe, die Preise für die Tickets zu erhöhen, bestätigte Spohr. 

Der steigende Kerosinpreis schlägt auch auf die AUA durch. „Weil das geopolitische Umfeld weiterhin sehr volatil ist und von kurzfristigen Veränderungen sowie Marktschwankungen geprägt ist, können die Ticketpreise weiter angepasst werden“, so die AUA zum KURIER. „Derzeit ist jedoch eine unverändert hohe Nachfrage nach Reisen zu verzeichnen, obwohl bereits Ticketpreisanpassungen durchgeführt werden mussten.“

Preise für Pauschalreisen steigen um bis zu 20 Prozent

Steigen die Kerosinpreise, geraten insbesondere Pauschalreisen unter Preisdruck, da Flugkosten ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtpakete sind. Laut Experten sollen Pauschalreisen in die Mittelmeerländer, die Kanaren und Ägypten um fünf bis zehn Prozent verteuern, die Fernreisen nach Asien, Indischer Ozean und Südafrika sogar um 10 bis 20 Prozent. Unterm Strich werden die Mehrkosten für den heurigen Sommerurlaub auf 5 bis 15 Prozent geschätzt.

Bei Dertour (Billa Reisen) habe es seit Kriegsausbruch in der Golfregion keine Preiserhöhungen gegeben, sagt Dertour-Österreich-Chef Martin Fast dem KURIER. Ob die Preise in den kommenden Wochen und Monaten steigen werden, sei aktuell nicht abschätzbar. Das hänge davon ab, wie sich die Lage international entwickelt. „Ausschließen kann ich es nicht“, sagt Fast.

Pauschalreisen können auch im Nachhinein noch teurer werden

Wer sich nun darüber freut, mit einer bereits gebuchten Pauschalreise ein Schnäppchen ergattert zu haben, könnte sich in falscher Sicherheit wiegen. Während die Reiseanbieter seit jeher damit werben, dass sich Konsumenten bei Komplettpaketen nicht vor unerwarteten Mehrkosten fürchten müssen, könnte sich genau das wegen der gestiegenen Kerosinpreise nun ändern.

Hintergrund ist das Pauschalreisegesetz, durch das die EU-Pauschalreiserichtlinie in Österreich umgesetzt wurde. Dieses erlaubt es Reiseveranstaltern unter Umständen, den Preis für Pauschalreisen auch nach der Buchung noch zu erhöhen. Dabei seien Anbietern aber „sehr enge Grenzen gesetzt“, sagt Anja Mayer, Expertin für Konsumentenschutzgesetz, Reise- und Flugrecht bei der Arbeiterkammer (AK) Wien, dem KURIER.

Wann eine nachträgliche Preisänderung möglich ist

Eine Erhöhung ist demnach bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Reise möglich. Voraussetzung ist, dass sich die Preisänderung nach Vertragsabschluss unmittelbar aus einer Erhöhung der Treibstoffkosten, von Steuern und Abgaben oder eines maßgeblichen Wechselkurses ergibt. Zudem muss die Möglichkeit zur Preisänderung im Vertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter ausdrücklich vorgesehen sein, genauso wie die Art, wie diese berechnet wird. 

Kunden können in diesem Fall im Gegenzug vom Reiseveranstalter eine Preissenkung verlangen, wenn die oben genannten Kosten zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt sinken. Die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten, hat der Kunde, wenn die Preiserhöhung höher ist als acht Prozent von den gesamten Reisekosten. In diesem Fall fallen für den Konsumenten keine Kosten an, es muss keine Entschädigung oder Storno-Gebühr bezahlt werden. Fällt die Preiserhöhung niedriger aus, gibt es für den Konsumenten kein gesetzlich vorgesehenes Storno-Recht.

Verbraucherschützer können Verträge im Einzelfall prüfen

Wenn der Reiseanbieter für eine Pauschalreise nach Buchung eine weitere Zahlung verlangt, sollten die Konsumenten ihren Vertrag überprüfen, rät Mayer. Ist dort die Möglichkeit zur Preiserhöhung vorgesehen, können Beratungseinrichtungen für Verbraucher, wie etwa die AK, die Unterlagen im Einzelfall prüfen. Bisher gab es bei der AK Wien seit Beginn des Irankriegs noch keine diesbezüglichen Anfragen. „Das könnte aber möglicherweise in der nächsten Zeit noch zum Thema werden“, so Mayer.

Bei Dertour bzw. Billa Reisen sehen die Verträge eine nachträgliche Preisänderung vor, man plane aber aktuell nicht, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, sagt Fast. Das könne sich aber ändern: „Wenn eine Airline ihre Preise verdoppelt, dann müssen wir darauf natürlich reagieren.“ Vor einer großen Stornierungswelle fürchte sich der Dertour-Chef aber nicht: „Dass Preise nachträglich um mehr als acht Prozent vom Gesamtreisepreis erhöht werden, sehe ich aktuell nicht als realistisch.“  

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