Untreue-Urteile: Schuldsprüche für Hochegger, Rumpold fix

Lobbyist Peter Hochegger, 2013, vor Beginn des Prozesses im Telekom-IV-Verfahren
Höchstgericht: Hochegger und Rumpold der Untreue schuldig, dürfen aber auf Milde hoffen.

Tag der Entscheidung für den Lobbyisten Peter Hochegger und den einstigen FPÖ-Bundesgeschäftsführer Gernot Rumpold – oder auch nicht. Der Oberste Gerichtshof bestätigte Mittwoch die Schuldsprüche in einigen Telekom-Verfahren wegen Untreue. Dass mithilfe Hocheggers und Rumpolds über BZÖ- bzw. FPÖ-nahe Werbeagenturen illegale Parteienfinanzierung (960.000 bzw. 600.000 Euro) mittels Scheinrechnungen verschleiert wurde, ist damit fix.

Senatspräsident Kurt Kirchbacher erklärte sinngemäß, selbst wenn die Telekom die Parteien geschmiert hätte, um mehr Aufträge zu bekommen, wäre das keine Rechtfertigung. Den Geldflüssen lag keine unmittelbare Leistung zu Grunde, es ist ein Schaden eingetreten, das ist das Verbrechen der Untreue.

Trotzdem wurden die Strafen aufgehoben. Hochegger und Rumpold waren vom Erstgericht nämlich auch wegen falscher Aussage vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss verurteilt worden. Wobei man ihnen einen möglichen Aussagenotstand (nämlich sich selbst belasten zu müssen), nicht zugute gehalten hatte. Die Prozesse müssen nur in diesem Punkt wiederholt werden, wobei das Erstgericht am Ende neue Sanktionen ausmessen muss.

Burn-out

Das könnte beide Herren mit geringeren Strafen davonkommen lassen. Hochegger, der laut Verteidiger Karl Schön wegen einer Augenoperation und Burn-out nicht zur Berufungsverhandlung im Justizpalast erschien, war vom Erstgericht zu zweieinhalb Jahre Haft verurteilt worden. Jörg Haiders „Mann fürs Grobe“, Gernot Rumpold, hatte drei Jahre ausgefasst. Ohne Schuldspruch wegen falscher Zeugenaussage (aber auch mit) wären theoretisch teilbedingte Haftstrafen möglich. Immerhin liegen die Untreuefakten zehn Jahre zurück, das Verfahren nahm etwa fünf Jahre in Anspruch und dauert nun noch länger.

Im Fall eines Werbers, der eine Scheinrechnung an die Telekom ausgestellt und damit Beitrag zur Untreue begangen hatte, rechnete der OGH die lange Zeit als mildernd an. Ihm wurden von seiner teilbedingten Haftstrafe drei Monate geschenkt.

Rumpold hätte sich jedoch lieber „einen Schlussstrich gewünscht“ und „eine Haftstrafe sofort angetreten“, wie er den Journalisten mitteilte.
Keine RückzahlungDem BZÖ und der FPÖ wurden die Rückzahlung der 960.000 bzw. 600.000 Euro übrigens erlassen, weil ihnen das Geld – wie damals vom Gesetz gefordert – nicht unmittelbar (sondern über den Umweg der Werbeagenturen) zugeflossen ist.

Skurril: Trotz festgestellter Untreue zulasten der Telekom müssen die Parteien keine Wiedergutmachung leisten. Sehr wohl zur Kasse gebeten wird allerdings der wegen Beihilfe zur Untreue verurteilte Pressesprecher der ehemaligen Justizministerin Karin Gastinger, für die mit dem Geld 2006 ein Persönlichkeitswahl finanziert werden sollte.

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