Ungarn verstößt mit zu billigen Zigaretten gegen EU-Recht
Mit zu geringen Steuern auf Zigaretten hat Ungarn nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht verstoßen. Die Verbrauchsteuer sei auch nach einer Ende 2017 abgelaufenen Übergangsphase noch unter dem EU-Mindestsatz gelegen, teilte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg mit (Rechtssache C-88/19). Damit gaben die obersten EU-Richter einer Klage der EU-Kommission statt.
Der niedrige Steuersatz führte der EU-Kommission zufolge dazu, dass Zigaretten im europäischen Vergleich zu billig waren. Dies habe Ungarn Wettbewerbsvorteile verschafft und stehe im Widerspruch zur Gesundheitspolitik der EU.
Hintergrund des EuGH-Verfahrens ist, dass EU-Mitgliedsländer nach einer Richtlinie von 2011 eine Mindestverbrauchsteuer auf Zigaretten erheben müssen. Für die Einführung dieses Mindeststeuersatzes galt eine relativ lange Übergangsphase bis 31. Dezember 2017.
Weil Ungarn aber auch 2019 noch unter dem Mindestsatz lag, klagte die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft die Einhaltung des gemeinsamen Rechts überwacht. Der fällige Mindestsatz von 60 Prozent des gewichteten durchschnittlichen Kleinverkaufspreises soll in Ungarn dem Urteil zufolge erst ab 2021 erreicht werden.
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