Ungarische Kellner in ÖBB-Zügen: Höchstgericht sieht keinen Verstoß

Ungarische Kellner in ÖBB-Zügen: Höchstgericht sieht keinen Verstoß
Die Beschäftigung ungarischer Angestellter in Österreich ist legitim. Eine Millionenstrafe gegen "Henry am Zug" ist somit rechtswidrig.

Im jahrelangen Streit zwischen Gewerkschaft und dem ehemaligen ÖBB-Zugcaterer "Henry am Zug" sorgt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Aufsehen. Demnach war die Beschäftigung ungarischer Angestellter in Österreich legitim. Eine Millionenstrafe gegen "Henry am Zug" ist somit rechtswidrig.

Das hat der Europäische Gerichtshof in der Vorwoche entschieden, berichtet der "Standard". Die Vorgehensweise von Do & Co war somit legitim. Die Zeitung zitiert auch Walter Gagawczuk von der Arbeiterkammer: "Das Urteil streut Sand ins Getriebe des Kampfes gegen Lohndumping." Der EuGH-Entscheid könnte auch in anderen Branchen Bedeutung erlangen und österreichische Kollektivverträge aushebeln.

Do & Co, das Cateringunternehmen von Attila Dogudan, und die Gewerkschaft lieferten sich in den vergangenen Jahren oft harte Auseinandersetzungen. Die Arbeitnehmervertreter warfen dem Unternehmer Lohndumping vor - etwa beim Zugcatering. Do & Co bzw. das Tochterunternehmen Henry am Zug wickelte für die ÖBB bis 2018 das Bordservice in den Zügen ab.
 

 

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