Umwidmungen: Eigene Flächen für sozialen Wohnbau

Umwidmungen: Eigene Flächen für sozialen Wohnbau
Für den sozialen Wohnbau sollen Vorbehaltsflächen reserviert werden.

Das Wohnpaket soll auch dafür sorgen, dass künftig genug günstige Grundstücke für den sozialen Wohnbau zur Verfügung stehen. Deshalb soll bei der Umwidmung von Grundstücken von Grünland in Bauland 25 Prozent als Vorbehaltsfläche für förderbaren Wohnbau zur Verfügung gestellt werden.

Diese Regelung soll aber nur für Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand und nicht auch für private Grundstückseigentümer gelten. Die Wirkung wird sich daher in Grenzen halten.

In Südtirol gibt es schon seit Jahren eine Regelung, die auch für private Grundstückseigentümer gilt. Bei einer Umwidmung müssen mindestens 60 Prozent der Fläche dem sozialen Wohnbau zur Verfügung gestellt werden.

Halber Preis

Für diesen Teil bekommt der Eigentümer die Hälfte des Marktpreises bezahlt.

Die Südtiroler Politiker haben immer damit argumentiert, dass der Grundstückseigentümer keinerlei Leistung erbringt. Mit dem Beschluss der Umwidmung von Grünland in Bauland ist die Wiese plötzlich Millionen wert. Sämtliche Aufschließungskosten für Straße oder Kanal zahlen nach dem Weiterverkauf die neuen Eigentümer und die Kommunen. Es könne sich daher um keinen unzulässigen Eingriff in privates Eigentum handeln, lautet die Argumentation.

Eine Variante ist es, den privaten Grundstückseigentümern die Wahl zu lassen. Wenn er sich weigert, einen Teil für sozialen Wohnbau abzutreten, dann muss er die gesamten Aufschließungskosten selbst bezahlen.

Geförderte Wohnungen

Gemeinnützige Bauträger dürfen bei geförderten Wohnungen einen Grundstückspreis von maximal 300 Euro/ weiterverrechnen. Um den Preis gibt es in Ballungszentren nichts zu kaufen. Bauträger haben zwei Möglichkeiten. Sie bauen auch frei finanzierte Wohnungen, bei denen sie die Grundstückskosten über 300 Euro/ unterbringen, oder sie bauen nicht.

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