Twitter-Klage gegen Musk Anfang der Woche

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Musk will Twitter nun doch nicht kaufen. Das Unternehmen will klagen.

Twitter hat einem Medienbericht zufolge bereits eine auf Fusionsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei angeheuert, um Elon Musk wegen seines Rückzugs aus der Twitter-Übernahme zu verklagen. Twitter wolle die Klage bereits Anfang dieser Woche einreichen, berichtete die Agentur Bloomberg am Sonntag unter Berufung auf Insider. Twitter habe die Kanzlei Wachtell, Lipton, Rosen & Katz beauftragt.

Durch diese bekomme Twitter auch Zugang zu dem Anwalt Leo Strine, der in ähnlichen Fällen Meilensteine gesetzt habe. Die Klage werde in Delaware geführt werden.

Musk hatte am Freitag nach US-Börsenschluss erklärt, die eigentlich bereits vereinbarte Twitter-Übernahme im Volumen von 44 Milliarden Dollar platzen zu lassen. Über einen solchen Schritt war bereits seit Wochen spekuliert worden.

Zur Begründung erklärte Musk, Twitter habe mehrere Punkte der Übernahme-Vereinbarung gebrochen. Das Twitter-Management hatte umgehend erklärt, dagegen rechtlich vorgehen zu wollen. Experten halten die Rechtsposition von Twitter für stark, schließen aber nicht aus, dass sich das Unternehmen in Nachverhandlungen auf einen geringeren Übernahmepreis einlassen könnte.

Twitter mit guten Chancen

Twitter hat laut Experten gute Chancen, sich vor Gericht erfolgreich gegen den Rückzug des Tesla-Chefs zur Wehr zu setzen. Denkbar sei aber auch, dass sich der Kurznachrichten-Dienst für Nachverhandlungen oder einen Vergleich entscheide, anstatt gegen Musk einen langwierigen Rechtsstreit zu führen, um ihn zum Kauf unter den im April vereinbarten Bedingungen zu zwingen.

Die Gerichte im US-Bundesstaat Delaware, wo der Streit ausgetragen werden könnte, haben Experten zufolge die Messlatte hoch gelegt für den Rückzug aus Übernahmen. Die verschmähten Unternehmen zögen jedoch oft die Sicherheit eines neu ausgehandelten Geschäfts zu einem niedrigeren Preis oder eine finanzielle Entschädigung dem Klageweg vor, der sich über viele Monate hinziehen kann. "Für eine Einigung auf einen niedrigeren Übernahme-Preis spricht, dass ein Rechtsstreit teuer ist", sagt Adam Badawi, Juraprofessor an der Universität Berkeley. Zudem könnten Verhandlung chaotisch verlaufen. Es sei also keineswegs sicher, dass sich der Gang vor ein Gericht tatsächlich lohne.

Musk hatte am Freitag seine Anwälte erklären lassen, er halte nicht mehr an seiner Kaufabsicht fest. Zur Begründung hieß es, Twitter habe gegen eine Vereinbarung verstoßen. Das Unternehmen habe ihm nicht genügend Informationen zur Verfügung stellt, um zu untermauern, dass nur weniger als fünf Prozent der aktiven Twitter-Nutzer Spam oder gefälschte Konten seien. Twitter hatte an dieser Schätzung festgehalten, hält es aber auch für möglich, dass die Zahl höher ist. Musk hatte erklärt, dass falsche Twitter-Angaben über die Anzahl der Spam-Konten eine "wesentliche nachteilige Auswirkung" (englisch: material adverse effect, MAE) darstellen könnten. Das ermögliche es ihm, gemäß den Vertragsbedingungen von dem Geschäft zurückzutreten.

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