Trumps Iran-Sanktionen: 11 Fragen und Antworten

Coca-Cola im Iran? Kein Problem
Österreichs Wirtschaft fürchtet Exporteinbußen. Nicht überstürzt handeln, raten Experten: Viele Geschäfte bleiben erlaubt

Was bedeuten die US-Sanktionen für europäische Firmen?

Das eigentlich Perfide an Trumps Ankündigung ist: Die USA verschärfen ihren Iran-Kurs; den Preis dafür zahlen aber fast ausschließlich Europäer. Für US-Firmen ändert sich de facto nämlich nichts: Sie durften auch bisher nur in seltenen Ausnahmefällen Geschäfte im und mit dem Iran machen. Nach dem Abschluss des Iran-Atomabkommens (JCPOA) Ende 2015 in Wien waren allerdings ab Jänner 2016 die Handelsverbote, welche die USA zuvor über Drittstaaten im Iran ausgebreitet hatten ("secondary sanctions"), ausgesetzt. Diese werden nun wieder in Kraft treten. Und sollen, Trumps vagen Ankündigungen zufolge, sogar noch ausgeweitet oder verschärft werden.

Müssen jetzt tatsächlich alle europäischen Iran-Firmen ihre Geschäfte einstellen?

Nein, auch wenn das manche Äußerungen von US-Offiziellen so nahelegen. So hatte beispielsweise der neue US-Botschafter in Berlin, Richard Grenell, via Twitter deutsche Unternehmen gleich überhaupt dazu aufgerufen, ihr Geschäft im Iran "umgehend" abzuwickeln. Die USA schüren diese Verunsicherung durchaus mit Kalkül: Je mehr Firmen dem Aufruf folgen, umso besser aus ihrer Sicht. Österreichs Firmen sollten „keinesfalls auf Verdacht ihr Iran-Geschäft einstellen“, rät indes der Wirtschaftsdelegierte in Teheran, Christoph Grabmayr: „Auch zu früheren Sanktionszeiten konnten Firmen völlig legal Produkte liefern.“ 

Wie viele und welche Waren liefert Österreich überhaupt in den Iran?

Im Vorjahr hatte Österreich Waren im Wert von 302 Mio. Euro in den Iran geliefert. Größter Einzelposten waren Medikamente – und die sind aus humanitären Gründen ohnehin von Sanktionen ausgeklammert. Beim zweitgrößten Posten, Maschinen und Anlagen, muss im Einzelfall geprüft werden, ob US-Drohungen greifen oder nicht, sagt Grabmayr.

Wie reagieren die großen österreichischen Unternehmen?

Die Austrian Airlines halten an ihren Flugplänen unverändert fest: Elf Mal pro Woche landen derzeit Flieger in Teheran, vier Mal in der Woche in Shiraz, nach einem Zwischenstopp in Isfahan. Werden sich die Sanktionen auf die Buchungslage auswirken? Es sei „zu früh“, das zu beurteilen, hieß es auf KURIER-Anfrage.
Die Oberbank hatte zwar als erstes westliches Finanzinstitut einen viel akklamierten Rahmenvertrag für Großkredite mit dem Iran abgeschlossen. Wegen der unsicheren Rechtslage wurde aber bisher kein einziger Kredit vergeben. Die Bank will die Situation jetzt analysieren und Klarheit gewinnen, was der Ausstieg der USA bedeutet. Das könne sicher zwei Wochen dauern. Ebenfalls noch „kein klares Bild“ hat die OMV, was Trumps Entscheidung etwa für ihre geplanten iranischen Ölförderprojekte im Zagros-Feld im Westiran und Fars-Feld im Süden bedeutet.  Klar sei, dass die OMV Sanktionsauflagen jedenfalls einhalte, sagte ein Sprecher.

Welche Auswirkungen wird das für den Handel haben?

Selbst in Anbetracht der vielen Fragezeichen: „Aus heutiger Sicht muss man von negativen Auswirkungen auf die österreichischen Exporte ausgehen“, befürchtet Grabmayr. Es werde wieder komplizierter, mit dem Iran Geschäfte zu machen. Dabei bleibe die Islamische Republik aber ein hochinteressanter Markt - 80 Millionen Einwohner, viele jung und gut ausgebildet, mit einer soliden (wenn auch stark veralteten)  industriellen Basis. Und Österreich hat einen Stein im Brett, weil viele heimische Unternehmen den Kontakt auch in schwierigen Zeiten nie abreißen ließen.

Was sehen die US-Sanktionen konkret vor?

Für (nicht-amerikanische) Firmen, die nach Jänner 2016 infolge des gelockerten Sanktionsregimes im Iran investiert hatten, gibt es zwei Schonfristen, bis die neuen US-Sanktionen in Kraft treten. Das solle eine geordnete Abwicklung und Rückzug ermöglichen, hieß es. Eine 90-Tages-Frist - also bis 6. August 2018 - gilt laut den Iran-Experten Farid Sigari-Majd und Stephan Denk von der Wiener Anwaltskanzlei Freshfields unter anderem für Irans Automobilsektor, den Handel mit Gold oder Edelmetallen, den Handel mit Graphit, Aluminium, Stahl sowie Kohle, den Kauf oder Verkauf der iranischen Landeswährung Rial sowie den Kauf oder die Emission von iranischen Staatsanleihen.

Eine längere Übergangsfrist von 180 Tagen (bis 4. November 2018) gilt für so ziemlich alle Geschäfte, die in Zusammenhang mit Irans Energiesektor stehen – inklusive Hafenbetreibern und Schiffswerften – sowie für Finanztransaktionen und Versicherungsleistungen.

Was raten die Experten?

„Kühlen Kopf bewahren – und dann abklären: Streife ich mit meinen Geschäften womöglich bei den US-Sanktionen ban?“, empfiehlt Farid Sigari-Majd. Wenn jemand bisher Papier in den Iran verkauft hat, dann wird er das mit hoher Wahrscheinlichkeit weiterhin tun können. Wenn das Gegenüber jedoch die iranische Ölgesellschaft ist, sollte man sich frühzeitig Gedanken über seine Geschäfte machen. Wobei noch nicht restlos klar ist, was innerhalb der Übergangsfristen erlaubt ist und was nicht – etwa die Aufnahme von neuen Geschäften.

Was, wenn sich die Europäer einfach nicht dranhalten? Wie wollen die USA ihre Sanktionen durchsetzen?

Einfach gesagt stellen die Amerikaner betroffene Unternehmen vor die Wahl: Was ist dir wichtiger, deine Geschäfte in den USA oder im Iran? Die Methode funktioniert zuverlässig: Für die meisten genießt im Zweifelsfall doch der amerikanische Markt den größeren Stellenwert. Für Verstöße gegen US-Sanktionen droht der Ausschluss aus dem US-Markt oder hohe Millionen- oder gar Milliarden-Strafen.

Schon bisher mussten europäische Unternehmen penibel drauf achten, dass in ihren Deals keine US-Personen und US-Firmen involviert sind, der Anteil an US-Vorleistungen in den Produkten weniger als 10 Prozent beträgt, und keine Dollar-Transaktionen stattfinden. Das hat dazu geführt, dass internationale Großbanken – vor allem jene mit US-Töchtern – ihre Finger lieber ganz von Iran-Geschäften ließen.

Die EU plant, europäische Firmen gegen die US-Sanktionen zu "immunisieren". Wie funktioniert das?

Die Europäische Kommission überlegt, eine Verordnung zu erlassen, die europäische Firmen vor den US-Sanktionen „schützen“ würde. Dafür gibt es ein historisches Vorbild: Die Verordnung EG 2271/96 vom 22. November 1996 war eine direkte Reaktion auf Sanktionen der USA gegen Kuba. Sie stellte klar, dass die Gesetze und Verordnungen eines Drittlandes für EU-Bürger und EU-Firmen keine Geltung haben.

Einer der bekanntesten Fälle, wo das relevant wurde, spielt übrigens in Österreich: Unliebsame Bekanntschaft machte mit der EU-Verordnung nämlich die Bawag PSK im Jahr 2007, unmittelbar vor dem Verkauf an den US-Fonds Cerberus. Die Bank ließ voreilig die Konten kubanischer Bankkunden sperren, und nahm so Wünsche des künftigen US-Eigentümers vorweg. Was freilich gegen die EU-Verordnung verstieß und ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die Bank in Österreich zur Folge hatte. Nach einer eilig bewilligten Ausnahme durch die US-Behörden, das im Finanzministerium angesiedelte Office for Foreign Asset Control (OFAC), das die Sanktionen verwaltet, konnte die Bawag PSK mit US-Sanctus die Konten ihrer kubanischen Kunden wieder öffnen.

Wie wirksam wäre so eine EU-Blocking-Verordnung?

Das sei ein „zahnloses Instrument“, sagen die Freshfields-Experten. Es helfe den Unternehmen nämlich auch nicht aus der Zwickmühle, sich zwischen dem US- oder iranischen Markt entscheiden zu müssen. Der Wirtschaftsdelegierte Christoph Grabmayr sieht den Nutzen so einer „Blocking regulation“ immerhin darin, dass amerikanische Rechtstitel dann in der EU nicht umgesetzt werden könnten. Mit anderen Worten: Die EU-Justiz würde keine US-Strafzahlungen eintreiben. Ziemlich unrealistisch ist allerdings die Vorstellung, dass ein geschädigtes Unternehmen auf Vermögen des Schädigers (in diesem Fall der USA) zugreifen können soll. „Wie das funktioniert, hat sich noch nicht gezeigt“, sagt Grabmayr.

Im Pleitefall Argentinien hatten US-Gläubiger geplant, das Präsidenten-Flugzeug „Tango 01“ beschlagnahmen zu lassen. Das argentinische Segelschulschiff "Libertad" wurde tatsächlich kurzerhand vor der Küste Ghanas einkassiert. Dass eine EU-Behörde Trumps „Air Force One“ auf einem europäischen Flughafen festhalten könnte, ist allerdings wohl keine allzu realistische Perspektive.

Wer profitiert eigentlich von den US-Sanktionen?

Der "lachende Dritte" seien die Chinesen, sagt der Wirtschaftsdelegierte Grabmayr: „Sie hatten schon vorangegangene Sanktionsperioden genützt, um sich sehr gut im Iran zu positionieren.“

Wie ein Hintergrund-Briefing des US-Außenministeriums zeigt, haben die Amerikaner selbst keinen wirklichen Plan, was sie mit Trumps Vorpreschen bewirken wollen. Auffällig ist allerdings, dass trotz des angeblich so strengen Handelsverbotes überraschend viele US-Firmen im Iran prominent vertreten sind: Viele Iraner telefonieren mit iPhone, ein eigener Coca-Cola-Abfüller sorgt dafür, dass die Koffein-Brause an jedem Straßeneck in Teheran erhältlich ist, das US-Technologieunternehmen General Electric ist bei einer Gesundheitsmesse omnipräsent. Entweder die US-Produkte kommen auf informellen Wegen aus Dubai  ins Land, die Firmen machen von Ausnahmen der Sanktionen Gebrauch oder sie haben beim OFAC im Finanzministerium in Washington um Sonderlizenzen angesucht. Das ist ein Weg,  der prinzipiell auch europäischen Firmen frei stünde – die sind aber auf der US-Prioritätenliste „nicht recht weit oben“, sagen die Freshfield-Experten - aus eigener Erfahrung.

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