Telekom-Kursmanipulation: OGH hob Urteil teilweise auf

APA11577928-2 - 22022013 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT WI - Euro-Invest-Broker Johann Wanovits am Freitag, 22. Februar 2013, anl. des Prozesses um die Kursmanipulation der Telekom-Austria-Aktie im Landesgericht für Strafsachen in Wien. APA-FOTO: HELMUT FOHRINGER
Der Prozess gegen den Broker Johann Wanovits muss neu aufgerollt werden.

Der Oberste Gerichtshof hob einen Teil des Urteils gegen den Broker Johann Wanovits wegen Nichtigkeit auf und verwies die Causa an das Erstgericht zurück. Wanovits fasste 2013 von allen Angeklagten mit fünf Jahren unbedingter Haft das härteste Urteil in Zusammenhang mit der Kursmanipulation der Telekom-Aktie aus.

Zur Erinnerung. Durch einen Kurssprung der Telekom-Aktie im Februar 2014 wurde ein Bonusprogramm in der Höhe von 8,8 Millionen Euro für knapp hundert leitende Mitarbeiter der Telekom ausgelöst. Wanovits hatte auf Geheiß von Telekom-Vorständen am entscheidenden Stichtag die Telekom-Aktie über die Schwelle von 11,70 Euro gejagt, die Voraussetzung für das Bonus-Programm.

Nichtigkeit

Das Höchstgericht gab der Nichtigkeitsbeschwerde des Brokers in Zusammenhang mit der Kursmanipulation recht. Das Strafausmaß wurde zur Gänze aufgehoben. Ebenso der Privatbeteiligten-Zuspruch an die Telekom auf Schadenersatz. Das Erstgericht habe nicht genau geprüft, ob es noch Zwischenschritte bis zur Auszahlung der Boni an dieTelekom-Mitarbeiter gab. Wäre beispielsweise der Aufsichtsrat vom Vorstand getäuscht worden, um die Auszahlung der Boni zu genehmigen, dann käme auch Betrug als Tatbestand in Betracht.

Nicht revidiert wurde die Untreue-Verurteilung wegen des Honorars über 1,6 Millionen Euro, das Wanovits von den Telekom-Vorständen über den Ex-Lobbyisten Peter Hochegger für seine Dienste erhielt. Ein Teil der Gage wurde in Plastiksackerln durch Wien getragen und dem Wertpapierhändler übergeben.

"Mein Mandant ist erleichtert, dass der OGH seiner Nichtigkeitsbeschwerde jedenfalls im Hauptpunkt Folge gegeben hat und insbesondere die Strafe zur Gänze aufgehoben wurde", erklärt dazu Wanovits-Verteidiger Hans-Rainer Rienmüller. Im neuen Verfahren erhoffe Wanovits eine wesentliche Verbesserung.

Auch die ehemaligen Telekom-Vorstände Rudolf Fischer und Stefano Colombo hatten gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Im Erstprozess kam erstmals die Kronzeugen-Regelung zum Tragen. Ex-Telekom-Vorstand Heinz Schieszler hatte ausgepackt und dafür Straffreiheit erhalten.

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