Telekom-Chef Thomas Arnoldner ließ, wie berichtet, gemeinsam mit A1-Chef Marcus Grausam die Gehälter überprüfen. Der neue Maßstab ist der „hypothetische Karriereverlauf“. Diese Beurteilung ist nicht einfach, Basis sind vergleichbare Karrieren im Unternehmen. Die Personalvertreter hätten am liebsten wieder ein Gehaltsschema. Rechtlich schwierig, denn laut Arbeitsverfassungsgesetz dürfen Betriebsräte nicht besser oder schlechter entlohnt werden als der Rest der Belegschaft.
Für die Personalvertretungen von Post und Telekom gilt das Post-Betriebsverfassungsgesetz (PBVG) aus dem Jahr 1996, als Post- und Telegrafenverwaltung ausgegliedert wurden.
In diesem Gesetz ist auch die hohe Zahl der Betriebsräte festgeschrieben: 157 bei der Telekom, die Post kommt sogar auf 391 Belegschaftsvertreter, davon ebenfalls 47 freigestellt. Selbst für 19.000 Mitarbeiter ist das beträchtlich. Das hat mit der ehemaligen dreistufigen Hierarchie im Unternehmen zu tun.
Bei der mehrheitlich staatlichen Post gehören zur untersten, operativen Stufe die Filialen und Logistikzentren sowie die Zustellung. Darüber waren die ehemaligen Postdirektionen (alleine in Wien 1.000 Mitarbeiter) und ganz oben die Generaldirektion. Dieses Schema ist heute noch bei den Personalvertretern abgebildet: Vertrauenspersonen, Personalausschuss und Zentralausschuss.
„Wir evaluieren laufend, ob die Einstufungen der freigestellten Belegschaftsvertreter rechtmäßig sind und ob sie dem hypothetischen Karriereverlauf entsprechen“, erklärt Post-Sprecher Michael Homola.
Die Einstufungen seien auch von externen Beratern für korrekt befunden worden. Das Gehaltsniveau der freigestellten Postler ist freilich im Schnitt deutlich niedriger als bei der Telekom. Ein Betriebsrat, der vorher Zusteller war, ist niedriger eingestuft als beispielsweise ein Referent in der Unternehmensleitung. Weil die Karrierechancen eines Zustellers endlicher sind als die eines jungen Managers. Die Post wartet jetzt jedenfalls die Judikatur betreffend Telekom und AUA ab.
Bei der AUA läuft bereits ein Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Die Lufthansa-Tochter fordert von zwei freigestellten Boden-Betriebsräten insgesamt 500.000 Euro zurück. Ihnen hatte der Vorstand 2009, als die damals teilstaatliche Airline am Rand der Pleite stand und für die Belegschaft schmerzliche Sparpakete geschnürt wurden, die Gehälter von 6.000 auf monatlich 12.000 Euro verdoppelt. Die AUA beruft sich auf das Privilegienverbot.
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