Schieszler bald erster Kronzeuge Österreichs

APA11514410 - 18022013 - WIEN - ÖSTERREICH: Im Telekom-Prozess rund um die Kursaffäre aus dem Februar 2004, in der frühere Telekom Austria-Vorstände auf der Anklagebank sitzen, ist am Montag, 18. Februar 2013, das Beweisverfahren eröffnet worden. Im Bild: Zeuge Gernot Schieszler, der die Kronzeugenstellung anstrebt und deswegen nicht auf der Anklagebank sitzt. APA-FOTO: GEORG HOCHMUTH
Laut Justizkreisen hat Ankläger den Kronzeugen-Status für Schieszler beantragt.

Im Wirtschaftskrimi um die Telekom Austria wird nun das Schicksal der Ex-Finanzvorstandes Gernot Schieszler besiegelt. Vor wenigen Tagen hat Staatsanwalt Hannes Wandl seinen Vorhabensbericht an die Justiz-Oberbehörden geschickt, der dem Ex-Telekom-Manager Straffreiheit einbringen soll.

Wie aus Justizkreisen verlautet beantragt Wandl die Einstellung des Verfahrens gegen Schieszler und begründet die Zuerkennung des Kronzeugenstatus sehr ausführlich. Denn: Schieszler packte über mutmaßliche Malversationen bei der Telekom aus und belastete u. a. seine Ex-Kollegen Rudolf Fischer, Stefano Colombo, den Broker Johann Wanovits sowie den Lobbyisten Peter Hochegger und dessen blau-orange Connection schwer.

„Der Vorhabensbericht ist am Mittwoch von der Oberstaatsanwaltschaft zu uns gekommen“, bestätigt Strafrechtssektionschef Christian Pilnacek im Gespräch mit dem KURIER. „Ich hatte noch nicht die Gelegenheit, den Bericht zu lesen.“

Zwei Auflagen

Doch ganz ohne „Fett“ kommt auch Schieszler nicht weg, der selbst ein großes Rad im Netzwerk um mutmaßliche Schmiergeldzahlungen, dubiose Berateraufträge und politische Willensbildung zugunsten der Telekom war. Er wird zwei Auflagen erfüllen müssen, um in den Genuss der Straffreiheit zu gelangen. So wird er eine Geldstrafe zahlen, kolportiert wird ein Betrag von bis zu 300.000 Euro. Detail am Rande: Genau 300.000 Euro hat der Ex-Telekom-Manager auf einem Treuhandkonto seines Verteidigers Stefan Prochaska hinterlegt.

Und es wird Schieszler eine Probezeit auferlegt werden: zwei, drei oder vielleicht vier Jahre. Sollte er in dieser Zeit ähnliche Delikte wie Untreue begehen, kann das Verfahren gegen ihn wieder aufgenommen werden. Das sei im Gesetz zur Kronzeugenregelung so vorgesehen, bestätigt sein Anwalt Prochaska.

Viel Optimismus

Dass das Justizministerium und die Oberstaatsanwaltschaft den Plan des Anklägers Hannes Wandl abgesegnen und Schieszler zum ersten Kronzeugen nach der neuen Gesetzeslage machen werde, liegt für Insider auf der Hand.

„Wir sind sehr guter Dinge, dass das für meinen Mandanten positiv ausgeht“, sagt sein Verteidiger Prochaska zum KURIER. „Er hat wesentlich dazu beigetragen, dass mutmaßliche Täter leichter angeklagt und sogar weitere Täter ausgeforscht werden konnten.“

Kommentare