Wieder teurer: Was im nächsten Jahr noch auf Raucher zukommt
Zusammenfassung
- Tabaksteuer auf Zigaretten steigt 2026 erneut, E-Liquids und Nikotinbeutel werden ab April 2026 besteuert und unterliegen neuen Verkaufs- und Jugendschutzregeln.
- Einweg-E-Zigaretten werden mit Ende 2026 verboten, um Umwelt und Gesundheit zu schützen; Wegwerfverbot für Tabakprodukte auf Spielplätzen wird eingeführt.
- Zulassung neuer Tabaksticks wird ab 2026 durch ein vereinfachtes Meldeverfahren erleichtert, um Steuerverluste zu vermeiden.
Schon im Jahr 2025 mussten Raucher in Österreich Preiserhöhungen bei Tabak- und Nikotinprodukten hinnehmen. Seit dem 1. April 2025 wurde die Mindestverbrauchssteuer auf Zigaretten etwa von 80 auf 83,5 Euro pro 1.000 Stück angehoben. Je nach Marke wurden Zigaretten um 20 bis 50 Cent teurer.
Diese Entwicklung wird sich auch im Jahr 2026 fortsetzen. Mit 1. Februar steigt die Tabaksteuer erneut: Der Fixkostenanteil wird von derzeit 83,50 Euro je 1.000 Stück auf 85,50 Euro erhöht, der variable Teil der Tabaksteuer bleibt mit 32 Prozent des Kleinverkaufspreises gleich. Gerechnet wird, dass die Tabaksteuereinnahmen von derzeit rund 2,2 Milliarden Euro auf 2,3 Milliarden Euro im Jahr 2026 ansteigen werden.
Ab April 2026 werden außerdem E-Liquids - das sind nikotinhaltige Flüssigkeiten, die in E-Zigaretten verwendet werden - und Nikotinbeutel, Pouches genannt, in die Tabaksteuer einbezogen.
Nikotinbeutel, E-Liquids
Im Dezember 2025 hat sich die Bundesregierung nämlich auf eine Novelle des Tabakgesetzes geeinigt. Nikotinbeutel und E-Liquids fallen demnach künftig unter das Tabakmonopol und damit gelten für sie dieselben Regeln wie für klassische Zigaretten: Die Abgabe erfolgt zukünftig ausschließlich über Fachgeschäfte. Darüber hinaus gelten Jugendschutzbestimmungen, Sanktionen bei Verstößen, Werbeverbot von Verkaufsstellen und Verbot des Onlinehandels.
Da künftig auch Tabaksteuer fällig wird, erhofft sich Finanzminister Markus Marterbauer Einnahmen in Höhe von fast 500 Millionen Euro für den Zeitraum 2025 bis 2029.
Wegwerfverbot auf Spielplätzen
Auf öffentlichen Spielplätzen wird künftig das Wegwerfen von Tabakprodukten und verwandten Erzeugnissen verboten. Gemeinden sollen darüber hinaus die Möglichkeit haben, weitere Schutzmaßnahmen zu erlassen, zum Beispiel ein vollständiges Rauchverbot auf Spielplätzen.
Aus für Einweg-E-Zigaretten
Mit der Novelle zum Tabakgesetz werden außerdem Einweg-E-Zigaretten mit Ende 2026 verboten. Sie enthalten häufig gesundheitsgefährdende Stoffe wie Schwermetalle, Nikotinsalze und Aromastoffe, die in der europäischen Union verboten sind – und gelten als besonders einsteigerfreundlich für Jugendliche.
Gleichzeitig verursachen fix verbaute Lithium-Akkus erhebliche Probleme für Umwelt und Abfallwirtschaft. Das Verbot betrifft sowohl nikotinhaltige als auch nikotinfreie Einwegprodukte und soll Ende 2026 in Kraft treten.
Zulassung neuer Tabaksticks wird erleichtert
Neuartige Tabaksticks sollen künftig auch in Österreich leichter erhältlich werden. Erleichtert wird die Zulassung durch eine neue Meldeverpflichtung neuer Tabakerzeugnisse, die ab 1. Jänner 2026 das bisherige Zulassungsverfahren ersetzt.
Derzeit würden viele Konsumenten diese Sticks für die Verwendung in Erhitzern in den Nachbarländern kaufen, weshalb Österreich Steuergelder entgehen, begründet die Regierung die Novelle. Alle Auflagen wie das beschlossene Aromenverbot werden dabei beibehalten.
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