Swap-Affäre: Stadt Linz kann gegen Bawag punkten

Swap-Affäre: Stadt Linz kann gegen Bawag punkten
Handelsrichter Andreas Pablik zieht nun einen verschärften Verhandlungskurs durch. Er will vor allem die Kernfragen rasch klären.

Im brisanten Zivilprozess um die verlustreiche Zinswette "Swap 4175" hat die Stadt Linz am Freitag deutliche Vorteile gegenüber der beklagten Bawag verbuchen können. Nach einer langen Unterbrechung zieht der Richter nun sein eigenes Programm durch.

Swap-Affäre: Stadt Linz kann gegen Bawag punkten
Richter Andreas Pablik ist einer der Kapitalmarktspezialisten am Handelsgericht Wien
"Ich werde dazu übergehen, den Prozess straffer zu führen und ihnen weniger Mitspracherechte einzuräumen", sagte Richter Andreas Pablik am Beginn der Verhandlung zu den Anwälten der Stadt Linz und der Bawag. "Jetzt führen wir den Prozess so, dass wir ohne großes Tamtam schauen, wo ist der erste Knackpunkt. Ich suche jetzt den kürzesten Weg." Nachsatz: "Aus meiner Sicht liegt die Aussicht auf eine gütliche Einigung im einstelligen Prozentbereich." Zugleich signalisierte er seine Bereitschaft, weiterhin bei einen Einigung zu helfen, aber nur, wenn er entsprechende Signale erhält.

Optimierung oder nicht

Der eloquente Handelsrichter stellte klar, welche Kernfragen er demnächst beurteilen wird. Vor allem will er klären, ob die Zinswette, die die Bawag der Stadt verkaufte, überhaupt zur Optimierung des Finanz-Portfolios bzw. eines Franken-Darlehens der Stadt geeignet war. War das nicht der Fall, so ist das Geschäft "ungültig". Dann ist nämlich Feuer auf dem Dach.

Richter hat Bedenken

Pablik gestand auch ein, dass er die Sachlage, bevor er das Sachverständigengutachten gelesen habe, völlig anders gesehen habe. Er sei vom Gutachten sehr angetan. "Ich habe Bedenken, dass die Optimierung gegeben ist", sagte der Richter. "Aufgrund des Gutachtens würde ich die Optimierung derzeit verneinen." Doch diese Einschätzung, so der Richter, könne sich jederzeit durch neue Erkenntnisse in die Gegenrichtung drehen. Oder anders gesagt: Urteilen wird erst, wenn ihm alle Beweisergebnisse, darunter die Feststellungen der Sachverständigen, vorliegen. Ziel ist es offenbar, ein Urteil zu den zentralen Fragen bis zum Obersten Gerichtshof (OGH) klären zu lassen.

Neue Definition für Optimierung

Pablik räumte auch ein, dass er - im Gegensatz zu den Bankern - unter dem Begriff "Optimierung" nicht nur eine Kosten-Risiko-Relation, sprich einen finanztechnischen bzw. finanzmathematischen Begriff, versteht. Der Richter kündigte auch an, dass er eine neue rechtliche Definition dieses Begriffs anhand einer Richtlinie des Deutschen Städtebundes festlegen wird. Von Optimierung (der Finanzen) könne nur die Rede sein, so deutete er bereits an, wenn die Stadt dadurch weiterhin in der Lage ist, ihren öffentlich rechtlichen (finanziellen) Verpflichtungen nachzukommen und handlungsfähig bleibt.

Dabei muss auch berücksichtigt werden, ob der Stadt eine Absicherung bezüglich der Marktrisiken der Zinswette gewährt wurde bzw. ob sie ausreichende Informationen für entsprechendes Risikomanagement erhalten hatte. Detail am Rande: Eine Stop-Loss-Order, sprich ein Ausstieg bei einem bestimmten Kurswert, gab es aber nicht.

Die Gerichtsgutachter müssen dann anhand der neuen Definition für Optimierung erläutern, ob der Swap diese Kriterien erfüllt. Ihre Expertise wird dann durchaus viel Gewicht haben, wenn sie sich nicht ein zweites Mal verrechnen.

Verhandlung am 9. Dezember

Wie der KURIER berichtete, haben sich die beiden deutschen Sachverständigen in ihrem ersten Opus einen kräftigen rechnerischen Schnitzer geleistet. Sie haben den Fehler auch eingestanden und das Gutachten laut Richter ohne weitere Kosten auch ergänzt. Am 9. Dezember 2016 werden sie zur nächsten Verhandlung in das Wiener Handelsgericht geladen und befragt.

Wie berichtet, spricht die Bawag von einem Schaden jenseits der 600 Millionen Euro, den der einseitige Ausstieg der Stadt Linz aus der Wette mittlerweile samt Zinsen verursacht haben soll. Die Gutachter gehen von rund 200 Millionen Euro aus.

Starke Zweifel

Doch selbst dieser Betrag ist laut Lukas Aigner, Anwalt der Stadt Linz, nicht gesichert. Die Bawag musste einräumen, dass sie nicht nur externe, sondern auch interne Kosten des Swaps zur Schadensberechnung herangezogen hat. Das kritisierte auch der Richter scharf. Denn: Diese Tatsache hat die Bank lange verschwiegen. Detail am Rande: Dass die Stadt Linz aus dem fragwürdigen Spekulationsgeschäft auch aussteigen hätte können, führt der Richter auch ins Feld.

"Wenn Linz gesagt hätte, wir wollen raus, dann hätte sie rausgekonnt", sagte der Richter. Aber nur mit einem deutlichen Verlust, wie die Anwälte der Stadt Linz entgegneten.

Indes hat er der Stadt Linz und der Bawag klargemacht, dass es für ihn zwei Szenarien für eine Einigung gibt: Ist das Swapgeschäft ungültig, liege die Latte zwischen 100 bis 200 Millionen Euro. War das Spekulationsgeschäft gültig, wird die Latte für einen Vergleich bei 150 bis 300 Millionen Euro liegen. Fakt ist jedenfalls: Wird weiter prozessiert, wird es am teuersten.

Die Anwälte

In diesem Rechtsstreit sind mehrere renommierte Anwaltskanzleien engagiert. Das Verhältnis bezüglich der Zahl der Anwälte zwischen der Stadt Linz und der Bawag beträgt ungefähr 1: 2. Die Stadt Linz wird in erster Linie von den Anwälten Lukas Aigner (Kanzlei Aigner & Partner) und Gerhard Rothner (Kanzlei Wildmoser & Koch) vertreten, die Bawag von Gerald Ganzger (Kanzlei Lansky, Ganzger & Partner) sowie von Andreas Zahradnik und Florian Kremslehner von der Kanzlei Dorda Brugger Jordis (DBJ).

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